WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 5 von 25

3. Eigentum mit Wirkungspflicht#

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Eigentum ist eine Freiheitsform. Es ermöglicht Verfügbarkeit, Investition, Pflege, Gestaltung und Verantwortung.

Die Wirkungsökonomie stellt Eigentum deshalb nicht grundsätzlich infrage. Sie fragt aber, welche Wirkung ein Eigentum entfaltet, wenn es ein Grundbedürfnis betrifft.

Wohnungseigentum wirkt anders als Eigentum an einem gewöhnlichen Konsumgut. Es entscheidet über Sicherheit, Gesundheit, Familienplanung, Bildungschancen, Pflegefähigkeit, Nachbarschaft, lokale Verwurzelung und demokratisches Vertrauen. Wer Wohnraum besitzt, besitzt nicht nur einen Vermögenswert, sondern einen gesellschaftlichen Wirkungsraum. Daraus folgt eine Wirkungspflicht des Eigentums. Sie bedeutet nicht Enteignung, Totalregulierung oder Renditeverbot. Sie bedeutet, dass die Verwertung von Wohnraum an seine Funktion zurückgebunden werden muss. Kapital soll Wohnen ermöglichen, nicht Wohnen soll Kapitalverwertung bedienen.