WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 10 von 25
8. Bestehende rechtliche Anschlussstellen heute#
Das geltende Recht enthält bereits zahlreiche Ansatzpunkte. Das BGB verpflichtet Vermieter:innen zur Überlassung und Erhaltung einer geeigneten Mietsache. Energetische Modernisierung ist als Modernisierungstatbestand angelegt; Modernisierungsmieterhöhungen sind unter Bedingungen möglich und begrenzt. Damit existiert bereits eine Rechtslogik, die Instandhaltung, Modernisierung und Mieterinteressen austariert. Das Gebäudeenergiegesetz ordnet Energieeffizienz, Energieausweise, Heizsysteme und erneuerbare Wärme.
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz verknüpft die Kostenlast für fossile Heizenergie mit der Emissionsintensität des Gebäudes. Die europäische Gebäuderichtlinie EPBD setzt einen langfristigen Pfad zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, zu Energieausweisen, Renovierungspässen und Mindeststandards.
Kommunale Instrumente wie Zweckentfremdungsverbote, Milieuschutz, Bauleitplanung, Erhaltungssatzungen, Grundsteuer C und Förderprogramme zeigen, dass Wohnwirkung bereits politisch adressiert wird. Die Wirkungsökonomie verbindet diese Fragmente in eine gemeinsame Rückkopplungslogik.