Kollaps der zivilisation systemr… · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 23
Untergangsbilder#
Die globale Rede von „Zivilisation“ ist analytisch schwer zu fassen. Sie kann die industrielle Moderne, die Weltwirtschaft, die westliche Demokratie, globale Lieferketten, den Rechtsstaat, Wissenschaft, Städte, digitale Infrastruktur oder den gesamten menschlichen Lebenszusammenhang meinen. Für einen Journal-Beitrag, der konkrete Anschlussfähigkeit erzeugen soll, ist ein engerer Bezugsraum sinnvoller: Deutschland als verfasster Staat.
Für Deutschland lässt sich eine präzise Schwelle formulieren: Ein zivilisatorischer Kollaps wäre erreicht, wenn die Bundesrepublik Deutschland mindestens eines der Grundrechte aus Art. 1 bis 19 GG nicht mehr nur punktuell verletzt, sondern strukturell, absehbar und wirksam nicht mehr gewährleisten kann. Diese Formulierung ist bewusst streng. Sie meint nicht jede einzelne Grundrechtsverletzung. Auch stabile Demokratien kennen Rechtsverletzungen, fehlerhafte Behördenentscheidungen, Diskriminierung, Polizeigewalt, Unterlassungen, überlastete Gerichte oder politische Fehlentscheidungen. Solche Fälle sind ernst, aber sie sind noch kein Kollaps, solange es funktionierende Korrekturmechanismen gibt.
Kollaps meint etwas anderes: den Zustand, in dem die Korrekturmechanismen selbst nicht mehr tragen. Der Rechtsweg besteht formal, ist aber faktisch nicht mehr zugänglich oder nicht mehr wirksam. Meinungsfreiheit besteht formal, aber öffentliche Räume werden durch Einschüchterung, Desinformation, Plattformmacht oder Gewaltandrohung so beschädigt, dass freie Meinungsbildung real erodiert. Versammlungsfreiheit besteht formal, aber bestimmte Gruppen können sie faktisch nicht mehr nutzen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit besteht formal, aber der Staat kann bei Hitze, Pandemien, Pflegekrisen, Gewalt oder Versorgungsausfällen keinen wirksamen Schutz mehr gewährleisten.
Diese Schwelle schließt den „Meltdown unserer Demokratie“ ein. Demokratie ist nicht nur Wahlrecht.
Demokratie ist die Fähigkeit, Grundrechte unter Stress zu sichern. Wenn Menschenwürde, Rechtsstaat, Wahrheit, Minderheitenschutz, freie Öffentlichkeit und wirksamer Rechtsschutz erodieren, kann eine demokratische Fassade noch existieren, während ihre zivilisatorische Substanz bereits schmilzt.
Bezugspunkt: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 1-19, insbesondere Art. 1 Abs. 3 und Art.
19 Abs. 2 und 4, amtliche Fassung bei gesetze-im-internet.de.
Definition für den Deutschland-Bezug Zivilisationskollaps in Deutschland ist der Zustand, in dem die Bundesrepublik mindestens eine zentrale Grundrechtsgarantie aus Art. 1 bis 19 GG auf absehbare Zeit nicht mehr strukturell, wirksam und korrigierbar gewährleisten kann.