Wirkungswissenschaften wirkungsf… · Onlinefassung · Abschnitt 21 von 26

13. Diskussion: Neuheit, Grenzen und Einwände#

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13.1 Was ist neu? Die Neuheit liegt nicht im isolierten Wort Wirkung und auch nicht darin, dass zuvor niemand Wirkungen untersucht hätte. Wirkung wurde in Evaluation, Wirkungsforschung, Impact Assessment, SROI, Nachhaltigkeitswissenschaft und Technikfolgenabschätzung seit langem untersucht. Neu ist die systemische Zusammenführung. Die Wirkungsökonomie begründet einen Rahmen, in dem Wirkung als Grundkategorie gesellschaftlicher Realität verstanden wird und nicht nur als Projektkennzahl, Berichtsfeld oder nachgelagertes Prüfkriterium. Der Weber’sche Beitrag lässt sich in zwölf Punkten verdichten:

1. Wirkung wird als Grundkategorie gesellschaftlicher Realität verstanden.

2. Der Wirkungsbegriff wird neutral und relational definiert.

3. Mensch, Planet und Demokratie bilden den normativen Referenzrahmen.

4. SDG+ erweitert die SDGs um demokratische und institutionelle Voraussetzungen.

5. Eine gestufte Begriffswelt trennt Auslöser, Potenzial, Mechanismus, Wirkung, Bewertung, Netto-Wirkung und Rückkopplung. 6. Reverse Merit Order und Nichtkompensation verhindern Schönrechnen schwerer Schäden.

7. Netto-Wirkung und Transformationswirkung werden unterschieden.

8. Wirkungsdaten werden nicht nur berichtet, sondern in Anreize rückgekoppelt.

9. Wirkungsrat, Wirkungsregister und Wirkungsaudits sichern die Governance.

10. Medien, Sprache und Demokratie werden als Wirkungsräume ernst genommen.

11. Wissenschaft wird nach Erkenntniswirkung und Systemwirkung mitgedacht.

12. Wirkungswissenschaften werden als Dachrahmen begründet, in dem Wirkungsforschung Methoden liefert und Wirkungsökonomie Ordnung schafft. 13.2 Erhalten Wirkungsforschung und Wirkungswissenschaften dadurch erst Sinn? Eine präzise Antwort lautet: Die bestehende Wirkungsforschung hatte bereits Sinn als Evaluations- und Nachweisdisziplin. Durch die Wirkungsökonomie erhält sie jedoch einen neuen systemischen Sinn. Sie wird von einer nachgelagerten Prüfpraxis zu einem Bestandteil gesellschaftlicher Lern- und Steuerungsarchitektur.

Wirkungswissenschaften wiederum erhalten durch die Wirkungsökonomie ihren ersten ausgearbeiteten Ordnungsrahmen: Wirkung wird nicht nur Gegenstand von Forschung, sondern Maßstab von Wirtschaft, Recht, Politik, Wissenschaft, Medien, Kapital und Demokratie.

Daher ist die starke, aber verteidigbare Formulierung: Natalie Weber begründet die Wirkungsökonomie und den wirkungswissenschaftlichen Rahmen der Wirkungswissenschaften. Die Wirkungsforschung wird nicht erfunden, sondern systemisch neu gerahmt, erweitert und in eine Wirkungsarchitektur eingebettet.

13.3 Grenzen Die Wirkungsökonomie darf nicht suggerieren, jede Wirkung exakt vorhersagen zu können. Komplexe Systeme bleiben nichttrivial. Daten sind unvollständig. Kausalität ist häufig unsicher. Wirkungen können zeitverzögert eintreten. Indikatoren können manipuliert werden. Bewertungen können politisch umkämpft sein. Gerade deshalb braucht der Rahmen eine Sprache der Unsicherheit. Was gemessen werden kann, wird gemessen. Was modelliert werden muss, wird als Modell markiert. Was unklar ist, wird als unklar ausgewiesen. Was sich als falsch erweist, wird korrigiert. Zudem darf Wirkung nicht gegen Freiheit ausgespielt werden. Wirkungsökonomie ist keine Planwirtschaft, wenn sie Märkte als Suchprozesse erhält und Anreize statt Befehle setzt. Sie wird aber planwirtschaftlich oder technokratisch, wenn Bewertung zentralistisch, intransparent, autoritär oder personenbezogen erfolgt. Die demokratische Architektur ist daher keine Ergänzung, sondern eine Bedingung.