WUStG Technische Leitlinien Entw… · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 25

Teil 3 - Bewertungsrahmen#

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3.1 Referenzrahmen Der Bewertungsrahmen umfasst die SDGs, die Agenda 2030, SDG+ sowie Mensch, Planet und Demokratie. Die Bewertungslogik darf nicht auf private Moral, reines Marketing oder isolierte Einzel-KPIs reduziert werden. Sie muss öffentlich nachvollziehbar, versioniert und korrigierbar sein. 3.2 Produktwirkung als Lebenszykluswirkung Produktwirkung wird als Lebenszykluswirkung verstanden. Sie umfasst, soweit relevant: Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Verpackung, Transport, Nutzung,

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Reparaturfähigkeit, Lebensdauer, Entsorgung und Kreislauffähigkeit, soziale und demokratische Wirkungen entlang der Kette.

3.3 Kernfelder Die operative Bewertung umfasst mindestens folgende Kernfelder:

1. Klima, 2. Ressourcen und Kreislauf, 3. Wasser und Ökosysteme, 4. Arbeit und Fairness, 5. Gesundheit und Sicherheit, 6. Demokratie, Transparenz und Datenintegrität, soweit relevant, 7. Kontext- und Branchenspezifika.

Die ältere Vier-Felder-Logik kann als Einstieg erhalten bleiben. Version 2.1 stellt klar, dass je nach Branche zusätzliche kritische Wirkungsfelder erforderlich sind.

3.4 Rote Linien Rote Linien sind insbesondere: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, massive Menschenrechtsverletzungen, schwere Umweltzerstörung, Entwaldung und Biodiversitätsverlust, toxische Gesundheitsrisiken, systematische Desinformation bei Medien- oder Plattformprodukten, Korruption und Rechtsstaatsrisiken, Verstöße gegen Datenschutz und digitale Selbstbestimmung.

Bei roten Linien ist eine positive Gesamtbewertung ausgeschlossen oder nur nach Korrektur, Sonderprüfung und klaren Auflagen möglich.