WUStG Technische Leitlinien Entw… · Onlinefassung · Abschnitt 5 von 25

Teil 2 - Begriffe#

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2.1 Wirkung Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Sie kann positiv, negativ oder neutral sein und braucht einen Bezugspunkt.

2.2 Positive Netto-Wirkung Positive Netto-Wirkung ist die bewertete Gesamtwirkung, die Mensch, Planet und Demokratie stärkt, ohne kritische Schäden durch positive Einzelwerte zu verdecken. 2.3 Wirkungspotenzial Wirkungspotenzial ist die Möglichkeit, dass Wirkung eintreten kann. Es ist noch keine eingetretene Wirkung. 2.4 Wirkungsrisiko Wirkungsrisiko ist die Möglichkeit negativer oder destabilisierender Wirkung.

2.5 Wirkungsbewertung Wirkungsbewertung ist die Einordnung von Wirkung am Referenzrahmen von SDGs, Agenda 2030 und SDG+ unter Beachtung von Datenqualität, Kontext, Wirkungsgrenzen und Nichtkompensation.

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2.6 SDG+ SDG+ ist keine offizielle UN-Kategorie, sondern eine transparente Erweiterung der Wirkungsökonomie. Sie ergänzt den Referenzrahmen um Demokratie, Medienqualität, Rechtsstaatlichkeit, Diskursfähigkeit, institutionelles Vertrauen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und digitale Selbstbestimmung.

2.7 WÖk-ID Eine WÖk-ID ist eine eindeutige Kennung für einen Wirkungsindikator innerhalb der Wirkungsökonomie. 2.8 Score Ein Score ist die operative Einzelbewertung eines Indikators oder Wirkungsfelds auf der Skala -3 bis +3. 2.9 FinalScore Der FinalScore ist die verdichtete steuerungsrelevante Bewertung eines Produkts, einer Dienstleistung oder Aktivität unter Einbeziehung von Scorecards, Datenqualität, Reverse Merit Order und Nichtkompensation.

2.10 NWI Der Netto-Wirkungs-Index, kurz NWI, ist die operative Kennzahl geprüfter Netto- Wirkung. 2.11 T-SROI Der T-SROI ist eine Transformationskennzahl auf Grundlage geprüfter Netto- Wirkung. Er ist nicht die primäre Produktsteuer-Kennzahl.

2.12 Reverse Merit Order Die Reverse Merit Order bedeutet, dass das schwächste kritische Wirkungsfeld die Gesamtbewertung begrenzt.

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2.13 Nichtkompensationsprinzip Das Nichtkompensationsprinzip verhindert, dass schwere negative Wirkungen durch positive Einzelwerte verdeckt werden.

2.14 Wirkungsgrenze Eine Wirkungsgrenze ist eine rote Linie, etwa Menschenwürde, Kinderrechte, ökologische Lebensgrundlagen, Tiere, Biodiversität, Rechtsstaatlichkeit oder demokratische Stabilität. 2.15 Prüfstatus Der Prüfstatus beschreibt die Datensicherheit einer Bewertung. Typische Zustände sind geprüft, plausibilisiert, Sekundärdaten, Ersatzwert, ungeprüft, strittig oder in Korrektur.