WUStG Technische Leitlinien Entw… · Onlinefassung · Abschnitt 4 von 25
Teil 1 - Zweck, Geltung und Verhältnis zum WStG#
1.1 Zweck der Leitlinien Diese Leitlinien konkretisieren das WUStG-Modul technisch und methodisch. Sie beschreiben, wie Wirkungsdaten in WÖk-IDs, Indikatoren, Scorecards, Einzelscores, FinalScore, NWI-Bezüge und digitale Produktpässe überführt werden können. Sie sind Grundlage für Pilotierung, Simulation, Produktscorecards, Dateninfrastruktur und wirkungsbezogene steuerliche Rückkopplung. Sie sind keine abschließende Rechtsnorm. 1.2 Verhältnis zum WStG 2.0 Das WStG 2.0 ist das Rahmengesetz. Es definiert Begriffe, Prinzipien, Governance, Wirkungsrat, Rechtsschutz, Grundrechtsschutz, Pilotierung und Modulstruktur. Das WUStG ist das Produkt- und Umsatzsteuer-Modul innerhalb dieser Rahmenordnung. Die technischen Leitlinien bilden die Umsetzungsebene für WÖk-IDs, Scorecards, Benchmarks, Datenqualität, DPPs, FinalScore und Pilotmodelle. Sie ersetzen den Rechtsrahmen nicht.
1.3 Anwendungsbereich Die Leitlinien beziehen sich auf Produkte, Dienstleistungen, Lieferketten, Vorleistungen, Importe, digitale Produkte und optional öffentliche Beschaffung als Pilotfeld. Bei Plattform-, Medien-, Kommunikations- und KI-Produkten ist besondere Vorsicht erforderlich. Dort ist häufig zwischen Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkpfad und tatsächlich nachgewiesener Wirkung zu unterscheiden.
2/23
1.4 Pilotstatus und rechtlicher Vorbehalt Diese Leitlinien beschreiben eine Zielarchitektur und ein Pilotmodell. Eine verbindliche steuerliche Anwendung setzt ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, europarechtliche Prüfung, Rechtsschutzregelungen, Dateninfrastruktur und Übergangsfristen voraus.
Steuerklassen, Entlastungen, Zuschläge oder Vorsteuerlogiken in dieser Fassung sind Modellvarianten für Simulation und Pilotierung. Sie sind nicht als unmittelbar geltendes Recht zu verstehen.