WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 12 von 29

11. Schuldenbremse und Wirkungshaushalt#

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Die deutsche Schuldenbremse ist Ausdruck einer berechtigten Sorge: Öffentliche Haushalte sollen tragfähig bleiben, politische Gegenwart darf nicht unbegrenzt auf Kosten der Zukunft leben, und der Staat soll finanzielle Handlungsspielräume nicht verspielen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Schuldenbremse als Regel, nach der Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen sollen; für den Bund ist eine strukturelle Nettokreditaufnahme bis 0,35 Prozent des BIP vorgesehen [E3]. Aus WÖk-Sicht ist die Sorge nachvollziehbar, aber der Maßstab unvollständig.

Eine Schuldenregel, die nur finanzielle Kreditaufnahme begrenzt, kann ökologische, soziale, infrastrukturelle und demokratische Verschuldung übersehen. Sie kann einen Haushalt formal stabilisieren und zugleich Zukunftsfähigkeit schwächen. Sie kann Investitionen verhindern, die künftige Kosten senken würden. Sie kann Reparaturkosten erhöhen, weil Prävention unterbleibt.

Das bedeutet nicht, dass die WÖk für grenzenlose Verschuldung plädiert. Im Gegenteil: Die WÖk verlangt eine strengere Prüfung als die reine Schuldenbremse, aber eine andere Prüfung.

Sie fragt nicht nur: Liegt die Nettokreditaufnahme unter einer formalen Grenze?

Sie fragt: Welche Netto-Wirkung erzeugt die Kreditaufnahme? Welche nicht-finanziellen Schulden baut sie ab? Welche realen Engpässe entstehen? Welche Folgekosten werden vermieden? Welche Risiken werden gesenkt? Welche roten Linien werden verletzt? Welche Alternativen wären wirksamer?

Die Schuldenbremse ist eine Finanzbremse.

Die WÖk braucht eine Wirkungsprüfung. Eine moderne Regel könnte deshalb nicht einfach lauten: weniger Schulden. Sie müsste lauten: keine Verlustschulden, keine Blindschulden ohne Rückkopplung, Reparaturschulden nur mit Ursachenprüfung, Wirkschulden bei hoher Netto-Wirkung und realer Umsetzungsfähigkeit ermöglichen.

Das wäre keine Aufweichung von Verantwortung. Es wäre eine Präzisierung von Verantwortung.