WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 13 von 29
12. Sondervermögen als Übergangsform - und als Risiko#
Das deutsche Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zeigt, wie nah die politische Praxis bereits an einer wirkungsökonomischen Frage liegt. Das Bundesfinanzministerium beschreibt das Programm als 500-Milliarden-Euro-Investitionsoffensive über zwölf Jahre für Modernisierung und Zukunftsfähigkeit Deutschlands, mit Schwerpunkten wie Verkehrsinfrastruktur, Bildung, Forschung, Digitalisierung, Wohnungsbau, Krankenhausinfrastruktur und Transformation zur klimaneutralen Volkswirtschaft [E4].
Zugleich wurde ein Fortschritts- und Wirkungsmonitoring etabliert, um Mittelabfluss und Wirkung transparent zu machen [E4]. Das ist interessant. Der Begriff Wirkung taucht hier bereits in der staatlichen Praxis auf. Doch aus WÖk-Sicht wäre entscheidend, ob dieses Monitoring wirklich Zustandsveränderungen misst - oder nur Mittelabfluss, Projektfortschritt und Verwaltungserfüllung.
Ein Sondervermögen kann wirkungsökonomisch legitim sein, wenn es zusätzliche, nachweisbare und transformative Investitionen ermöglicht. Es kann aber auch zur Blindschuld werden, wenn Mittel nur bestehende Haushaltslöcher füllen, Etiketten verschieben oder ohnehin geplante Ausgaben anders verbuchen. Dann entsteht finanzielle Bewegung ohne zusätzliche Wirkleistung.
Das zeigt ein grundsätzliches Problem: Kreditermächtigung allein schafft keine Wirkung. Wirkung entsteht erst durch gute Projektauswahl, reale Umsetzungskapazität, Datenqualität, Priorisierung, Governance, Transparenz, soziale Abfederung und Lernschleifen.
Ein Sondervermögen braucht daher wirkungsökonomisch mindestens fünf Bedingungen:
Zusätzlichkeit: Die Mittel müssen echte zusätzliche Zustandsveränderung ermöglichen.
Netto-Wirkung: Projekte müssen positive Wirkung zeigen und schwere negative Wirkungen ausschließen.