WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 15 von 29

14. Inflation aus WÖk-Sicht#

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Inflation ist eine zentrale Grenze jeder staatlichen Finanzpolitik. Aber aus WÖk-Sicht ist Inflation nicht nur die Folge von zu viel Geld. Sie ist oft Ausdruck von Wirkungsengpässen.

Wenn der Staat zusätzliche Kaufkraft erzeugt, aber keine zusätzlichen realen Kapazitäten vorhanden sind, steigen Preise. Wenn viele Haushalte mehr Geld für Wohnungen haben, aber keine Wohnungen gebaut werden, steigen Mieten. Wenn der Staat mehr Investitionen in Bauprojekte beschließt, aber Bauunternehmen, Fachkräfte und Materialien knapp sind, steigen Baupreise. Wenn Energie importabhängig und fossil bleibt, können geopolitische Schocks Preise treiben. Wenn Klimaschäden Ernten beeinträchtigen, steigen Lebensmittelpreise. Inflation ist dann nicht nur monetäre Überhitzung. Sie ist eine Rückmeldung realer Systemgrenzen.

Die WÖk fragt daher bei jeder schuldenfinanzierten Ausgabe:

 Nutzt sie freie Kapazitäten oder konkurriert sie um knappe Ressourcen?

 Baut sie künftige Engpässe ab oder erhöht sie kurzfristig Knappheit?

 Erzeugt sie Preissteigerungen im Grundbedarf?

 Gibt es Ausweichkapazitäten, Weiterbildung, Planung, Importabhängigkeiten oder technologische Alternativen?  Wer trägt die Inflationslast? Eine Investition in Pflege kann inflationär wirken, wenn sie nur Gehälter erhöht, aber keine Ausbildungskapazitäten, Arbeitsbedingungen und Organisationsstrukturen verbessert. Sie kann aber desinflationär wirken, wenn sie Pflegekrisen, Krankenhausüberlastung und Krankheitsfolgekosten senkt.

Eine Investition in Energieinfrastruktur kann kurzfristig Bau- und Materialpreise erhöhen. Langfristig kann sie Energiepreisrisiken senken. Eine WÖk-Finanzpolitik muss solche Zeitprofile unterscheiden. Sie darf Inflation nicht ignorieren, aber auch nicht als pauschales Argument gegen Zukunftsinvestitionen verwenden.

Inflation ist nicht das Gegenargument zur Wirkungsfinanzpolitik. Inflation ist ein Prüfpunkt der Wirkungsfinanzpolitik.