Glossar · Onlinefassung · Abschnitt 43 von 66

Wirkungsempfänger#

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sind Menschen, Gruppen, Ökosysteme, Institutionen oder Systeme, auf die Wirkung eintritt. Der Begriff macht sichtbar, dass Wirkung relational ist und immer einen Bezugspunkt braucht. Wirkungsgrenze Eine Wirkungsgrenze markiert Schäden, die nicht beliebig kompensiert oder schöngerechnet werden dürfen. Wirkungsgrenzen betreffen unter anderem Menschenwürde, Kinderrechte, ökologische Lebensgrundlagen, Biodiversität, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Stabilität.