Glossar · Onlinefassung · Abschnitt 44 von 66
Wirkungshaushalt#
macht öffentliche Mittel nach erwarteter und geprüfter Wirkung steuerbar. Der Wirkungshaushalt fragt, welche Zustände öffentliche Mittel verändern, welche Risiken entstehen und welche positive Netto-Wirkung erzeugt wird.