Quellentext
Datenschutz-Grundverordnung, Art. 22, automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling. Bezugspunkt für das Recht, nicht ausschließlich einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, die rechtliche Wirkung entfaltet oder ähnlich erheblich beeinträchtigt, sowie für menschliches Eingreifen, eigene Stellungnahme und Anfechtung. (https://gdpr-text.com/read/article-22/)
Verwendet in Kapitel 83: Algorithmische Fairness und digitale Rechte