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E-K91-5

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Quellentext

Europäische Kommission: Carbon Border Adjustment Mechanism, Stand 2026. Bezugspunkt für CBAM als Mechanismus, der nach der Übergangsphase 2023-2025 im definitiven Regime ab 2026 gilt und auf die Phase-out-Logik freier Zertifikate im EU-Emissionshandel sowie die Vermeidung von Carbon Leakage bezogen ist. (https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en)

Verwendet in Kapitel 91: Europa als Wirkungsraum