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I-K39-4

Quellenkarte der Onlinefassung mit Backlink in das Hauptwerk und Verknüpfung zum öffentlichen Quellenarchiv, sofern ein eindeutiger Archivtreffer vorliegt.

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Quellentext

. Auf den Haushalt übertragen heißt das: Der Staat hält nicht an Programmen fest, weil sie einmal politisch eingeführt wurden. Er prüft, ob sie wirken.

Diese Quellenangabe ist als interne oder historische Referenz im Quellenregister des Hauptwerks dokumentiert. Sie ersetzt keinen eigenständigen externen Beleg.

Verwendet in Kapitel 39: Wirkungshaushalt und öffentliche Mittel