Teil Recht, Staat und Institutionen
Kapitel 39 - Wirkungshaushalt und öffentliche Mittel
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Kapitel 39 - Wirkungshaushalt und öffentliche Mittel
Kapitel 38 hat gezeigt, wie Produktwirkung im Umsatz- und Produktsteuerrecht sichtbar werden kann. Dieses Kapitel wendet die Wirkungslogik auf den Staat selbst an. Wenn Wirkung zur rechtlichen und methodischen Rückkopplung wird, darf der Staat nicht nur private oder unternehmerische Wirkung bewerten. Er muss auch die Wirkung seiner eigenen Mittelverwendung prüfen.
Der Wirkungshaushalt ersetzt nicht Demokratie. Er ersetzt nicht parlamentarische Entscheidung, politische Prioritätensetzung oder öffentliche Debatte. Er verändert die Rückkopplungslogik staatlicher Mittelverwendung. Öffentliche Mittel sollen nicht nur nach Ressort, Titel, Zuständigkeit, historischer Fortschreibung oder politischer Lautstärke verteilt werden. Sie sollen danach gelesen werden, welche Zustände sie für Mensch, Planet und Demokratie verändern [I-K39-1].
Ein Staat erzeugt nicht allein durch Ausgaben Wirkung. Maßgeblich ist, welche Zustände durch öffentliche Mittel stabilisiert oder verschlechtert werden.
39.1 Jeder Euro muss wirken
Öffentliche Mittel sind nicht neutral. Jeder Euro, den der Staat ausgibt, setzt Prioritäten, öffnet Möglichkeiten, stabilisiert Strukturen, erhält Abhängigkeiten oder verändert Zukunftspfade. Ein Euro kann Prävention ermöglichen oder Reparatur finanzieren. Er kann Infrastruktur erhalten oder Symbolpolitik bedienen. Er kann Resilienz aufbauen oder Blindleistung verlängern. Er kann Vertrauen stärken oder Misstrauen nähren, wenn Menschen spüren, dass Mittel nicht an reale Zustände gebunden sind.
Der Satz „Jeder Euro muss wirken“ bedeutet nicht, dass jede Ausgabe sofort einen messbaren Einzeloutput liefern muss. Das wäre eine technokratische Verkürzung. Er bedeutet: Öffentliche Mittel müssen auf Zustandsveränderung bezogen werden. Ausgaben sind nicht schon Wirkung. Mittelabfluss ist nicht schon Erfolg. Ein bewilligtes Budget, eine ausgezahlte Förderung, ein neu geschaffenes Programm oder ein abgeschlossenes Verfahren zeigen zunächst nur, dass der Staat gehandelt hat. Ob diese Handlung Wirkung erzeugt, zeigt sich erst an den Zuständen, die sich verändern.
Diese Unterscheidung ist für den Wirkungshaushalt zentral. In der alten Logik kann ein Ressort erfolgreich erscheinen, wenn es Mittel vollständig verausgabt. In der Wirkungslogik reicht das nicht. Ein Haushalt, der Mittel ausgibt, aber Schäden nicht mindert, Prävention nicht stärkt, Infrastruktur nicht stabilisiert oder Vertrauen nicht erhöht, erzeugt Aktivität ohne ausreichende Wirkleistung. Das Problem ist dann nicht fehlendes Geld allein, sondern fehlende Rückkopplung.
Öffentliche Mittel sind Wirkungsinstrumente, weil sie Handlungsspielräume schaffen. Sie finanzieren Schulen, Pflege, Straßen, Kultur, Gerichte, Verwaltung, Sicherheit, Forschung, Gesundheit, Wohnen, Digitalisierung, Natur, Energie, Teilhabe und Krisenvorsorge. In jedem dieser Felder verändern sie Zustände. Die Frage des Wirkungshaushalts lautet daher nicht nur, wie viel ein Staat ausgibt. Sie lautet, was durch diese Ausgaben besser, stabiler, gerechter, resilienter oder zukunftsfähiger wird.
Damit unterscheidet sich der Wirkungshaushalt auch von reiner Sparlogik. Weniger Ausgaben bedeuten nicht automatisch höhere Wirkung. Mehr Ausgaben bedeuten ebenfalls nicht automatisch höhere Wirkung. Maßgeblich ist die Netto-Wirkung der Mittelverwendung. Ein niedriger Haushalt kann hohe Folgekosten erzeugen, wenn Prävention, Infrastruktur oder soziale Stabilität vernachlässigt werden. Ein hoher Haushalt kann geringe Wirkung haben, wenn er Symptome verwaltet, Doppelstrukturen finanziert oder falsche Anreize erhält [I-K39-2].
Der Wirkungshaushalt fragt deshalb: Welche Wirkung erzeugt der eingesetzte Euro im System?
39.2 Wirkungsprüfung im Haushalt
Ein Wirkungshaushalt braucht Wirkungsprüfung. Diese Prüfung beginnt nicht erst nach der Ausgabe. Sie gehört vor, während und nach die Mittelverwendung.
Vor der Ausgabe fragt sie: Welcher Zustand soll verändert werden? Welche Daten zeigen das Problem? Welche Wirkung wird erwartet? Welche Nebenwirkungen sind möglich? Welche Alternativen bestehen? Welche Zeiträume sind relevant? Wer ist betroffen? Welche Folgen entstehen bei Unterlassen?
Während der Umsetzung fragt sie: Erreicht die Maßnahme den richtigen Wirkungsraum? Entstehen die erwarteten Veränderungen? Werden Mittel nur abgeflossen oder verändern sich Zustände? Entstehen Nebenwirkungen, Verdrängungen, Doppelstrukturen oder Fehlanreize?
Nach der Umsetzung fragt sie: Was hat sich verändert? Welche Wirkung war positiv, negativ, neutral, ambivalent oder unklar? Welche Annahmen waren richtig? Welche waren falsch? Welche Folgekosten wurden vermieden? Welche neuen Risiken sind entstanden? Welche Entscheidung muss im nächsten Haushalt anders getroffen werden?
Diese Prüfung ist nicht identisch mit klassischer Erfolgskontrolle. Klassische Haushaltskontrolle prüft häufig Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Mittelverwendung und Ordnungsmäßigkeit. Das bleibt notwendig. Ein Staat muss rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und überprüfbar handeln. Der Wirkungshaushalt ergänzt diese Kontrolle um die Frage, ob die Ausgabe die relevanten Zustände tatsächlich verändert. Das deutsche Haushaltsrecht kennt bereits das Wirtschaftlichkeitsprinzip; die Wirkungsökonomie erweitert dieses Prinzip um die systemische Frage der Netto-Wirkung [E-K39-1].
Wirkungsprüfung ist auch keine Parteiprogrammatik. Sie entscheidet nicht allein, welche politischen Ziele eine demokratische Mehrheit setzen darf. Sie schafft eine gemeinsame Prüfebene, damit politische Entscheidungen nicht nur nach Versprechen, sondern nach Wirkung beurteilt werden können. Demokratie entscheidet weiterhin über Prioritäten. Der Wirkungshaushalt sorgt dafür, dass diese Prioritäten mit Folgenwissen verbunden werden.
Damit wird die Verbindung zum Rad der Wirkungsökonomie sichtbar. Dieses Rad besteht aus Handlung, Wirkung, Bewertung, Lenkung, Rückkopplung und Lernen. Der Wirkungshaushalt überträgt diese Logik auf staatliche Mittel. Eine Haushaltsentscheidung ist eine Handlung. Ihre Wirkung muss beobachtet werden. Ihr systemischer und normativer Wert muss bewertet werden. Die nächste Mittelverwendung muss daraus lernen.
39.3 Priorisierung nach Netto-Wirkung, Resilienz und Kaufkraftschutz
Priorisierung nach Netto-Wirkung bedeutet: Öffentliche Mittel fließen vorrangig dorthin, wo sie die höchste positive Wirkung bei geringster negativer Nebenwirkung erzeugen, Resilienz stärken und reale Handlungsfähigkeit sichern. Das Systemmodell der Wirkungsökonomie beschreibt den Wirkungshaushalt als wirkungsbasierte Haushaltsführung, bei der Mittel dorthin fließen, wo höchste Netto-Wirkung entsteht und Empfehlungen des Wirkungsrats sowie SDG-Bezüge integriert werden [I-K39-1].
Netto-Wirkung heißt nicht, alle Effekte beliebig zu verrechnen. Die Reverse Merit Order hat gezeigt, dass schwere Schäden nicht durch positive Werte an anderer Stelle kompensiert werden dürfen. Auch im Haushalt gilt: Eine Maßnahme mit guter Teilwirkung kann problematisch bleiben, wenn sie Menschenrechte verletzt, planetare Grenzen schwächt, demokratische Zustände beschädigt oder künftige Lasten verdeckt. Priorisierung nach Netto-Wirkung braucht deshalb Mindeststandards, rote Linien und transparente Zielkonflikte.
Der Wirkungshaushalt muss zusätzlich Kaufkraft und Grundbedarf schützen. Wenn Wirkungslenkung Preise verändert, darf der Staat nicht nur auf die ökologische oder soziale Zielwirkung schauen. Er muss prüfen, ob die reale Kaufkraft von Haushalten im notwendigen Warenkorb erhalten bleibt. Wirkungsökonomie soll nicht bewirken, dass biologische Milch, regionale Lebensmittel, reparierbare Alltagsprodukte, gesunde Mobilität oder klimafähige Energie nur für höhere Einkommen erreichbar werden. Die bessere Wirkung muss im Grundbedarf real zugänglich werden.
Öffentliche Mittel sind dafür ein Rückkopplungsinstrument. Belastungen aus negativer Wirkung können Entlastungen für positive Wirkung finanzieren. Mehreinnahmen aus wirkungsschwachen Produkten können an Haushalte zurückgegeben, in wirkungsstarke Grundprodukte gelenkt, zur Senkung von Zugangskosten genutzt oder in Prävention und Resilienz investiert werden. Haushaltsneutralität bedeutet daher nicht nur, dass der Staat nicht einfach mehr einnimmt. Sie bedeutet auch, dass Lenkung sozial lesbar bleiben muss.
Netto-Wirkung verlangt daher, positive Wirkung nicht zu eng zu fassen. Eine Präventionsmaßnahme kann kurzfristig unscheinbar wirken, weil ihr Erfolg im Nicht-Eintreten eines Schadens liegt. Ein stabilisiertes Pflegesystem, eine bessere Bildungsgrundlage, eine sanierte Infrastruktur, ein gesundes Quartier, ein gestärktes Vertrauensverhältnis oder eine vermiedene Radikalisierung erscheinen nicht immer als spektakulärer Output. Wirkungsökonomisch können sie hohe Wirkleistung haben, weil sie spätere Reparatur, Krankheit, Konflikte oder Krisen vermeiden.
Darum ist die Verbindung zum Begriff des Vorgriffswohlstands wichtig. Vorgriffswohlstand entsteht, wenn heutige Vorteile künftige Stabilität verbrauchen. Ein Staat kann Vorgriffswohlstand finanzieren, wenn er kurzfristige Entlastung schafft und langfristige Schäden verschiebt. Er kann aber auch Wirkungswohlstand schaffen, wenn er Mittel so einsetzt, dass zukünftige Lasten sinken, Resilienz wächst und Menschen, Planet und Demokratie stabiler werden.
Die Zeitlogik ist ebenso wichtig. Wirkung endet nicht am Haushaltsjahr. Eine Ausgabe muss über Lebenszeit, Legislatur und Bilanzperiode hinaus gelesen werden. Ein Haushalt, der nur das aktuelle Jahr optimiert, kann kommende Generationen belasten. Ein Wirkungshaushalt fragt daher nach Zeitachsen: Welche Wirkung entsteht sofort? Welche entsteht später? Welche Wirkung verhindert spätere Schäden? Welche Last wird verschoben? Welche Infrastruktur wird erhalten? Welche demokratische Korrekturfähigkeit wird gestärkt?
Priorisierung nach Netto-Wirkung ist deshalb keine simple Rangliste. Sie ist ein Verfahren, das Daten, Zeit, Risiko, Nebenwirkungen, Resilienz, Kaufkraftschutz und normative Bewertung zusammenführt. Sie entscheidet nicht allein politisch, aber sie macht politische Entscheidungen ehrlicher. Wer Mittel anders einsetzen will, muss dann begründen, warum eine geringere Netto-Wirkung, höhere Verwundbarkeit oder soziale Mehrbelastung in Kauf genommen wird.
39.4 Vermeidung staatlicher Blindleistung
Staatliche Blindleistung entsteht, wenn öffentliche Mittel, Personal, Verfahren oder Programme Aufwand erzeugen, ohne reale Zustände ausreichend zu verbessern. Sie entsteht durch Doppelabfragen, unklare Zuständigkeiten, Förderlogiken gegen falsche Preise, Reparaturprogramme für vermeidbare Schäden, Berichte ohne Rückkopplung, Verfahren ohne Wirkung und politische Maßnahmen, die vor allem symbolische Aktivität erzeugen.
Blindleistung ist nicht dasselbe wie Verwaltung. Verwaltung ist notwendig. Sie schützt Recht, Verfahren, Gleichheit, Transparenz, Zugang und Kontrolle. Blindleistung entsteht, wenn Verwaltungsaufwand nicht mehr angemessen mit positiver Wirkung verbunden ist. Dann arbeitet das System viel, aber es verbessert wenig.
Der Wirkungshaushalt bekämpft Blindleistung nicht durch den pauschalen Abbau von Staat. Weniger Verwaltung kann Wirkung schwächen, wenn Kontrolle, Rechtsschutz, Planung, soziale Sicherung oder Infrastruktur darunter leiden. Die Frage lautet nicht: weniger Staat. Die Frage lautet: weniger Blindleistung, mehr Wirkleistung.
Das bedeutet: Mittel sollen nicht dauerhaft in Reparaturschleifen fließen, wenn Prävention günstiger und wirksamer wäre. Förderprogramme sollen nicht Nebenwirkungen anderer politischer Entscheidungen ausgleichen, wenn die Ursache korrigiert werden kann. Verwaltungsverfahren sollen nicht dieselben Daten mehrfach erheben, wenn eine gute Datenarchitektur Wiederholung vermeiden kann. Sozial-, Klima-, Wohnungs-, Gesundheits- oder Infrastrukturmittel sollen nicht nur Symptome mildern, wenn die zugrunde liegenden Wirkungsräume verändert werden müssen [I-K39-3].
Ein Wirkungshaushalt wird damit zur lernenden Architektur. Er fragt jedes Jahr neu, welche Programme Wirkung erzeugen, welche nur Mittel binden, welche Nebenwirkungen entstehen und wo Prävention Reparatur ersetzen kann. Das WStG beschreibt diese Lernlogik für die Wirkungsarchitektur allgemein durch regelmäßige Evaluation, Wirkungsberichte und Weiterentwicklung [I-K39-4]. Auf den Haushalt übertragen heißt das: Der Staat hält nicht an Programmen fest, weil sie einmal politisch eingeführt wurden. Er prüft, ob sie wirken.
Diese Lernlogik schützt auch vor kurzfristiger Symbolpolitik. Symbolpolitik kann Aufmerksamkeit erzeugen, aber geringe Zustandsveränderung schaffen. Ein Wirkungshaushalt fragt nicht, welche Maßnahme gut klingt, sondern welche Wirkung sie erzielt. Wenn eine Maßnahme vor allem Sichtbarkeit, aber kaum Netto-Wirkung erzeugt, muss das sichtbar werden. Wenn eine unscheinbare Maßnahme hohe Präventionswirkung hat, muss sie Vorrang erhalten können.
Vermeidung staatlicher Blindleistung ist daher kein Sparprogramm. Es ist ein Qualitätsprogramm staatlicher Mittelverwendung.
39.5 Der Wirkungshaushalt als lernende Architektur
Der Wirkungshaushalt ersetzt nicht demokratische Entscheidung. Er macht sie lernfähiger.
Parlamente bleiben Haushaltsgesetzgeber. Regierungen bleiben verantwortlich für politische Prioritäten. Verwaltungen bleiben für Umsetzung zuständig. Rechnungskontrolle bleibt notwendig. Der Wirkungsrat, der im nächsten Kapitel eingeführt wird, ersetzt diese Organe nicht. Er liefert methodische Prüfung, Evaluation, Benchmarks und Empfehlungen, damit Wirkung nicht in politischer Rhetorik verschwindet [I-K39-1].
Lernende Architektur bedeutet, dass ein Haushalt aus realen Wirkungsdaten lernt. Ein Programm, das hohe Wirkung erzeugt, kann gestärkt werden. Ein Programm, das geringe Wirkung erzeugt, muss überprüft werden. Ein Programm mit negativer Nebenwirkung muss korrigiert oder beendet werden. Eine Maßnahme mit unklarer Wirkung braucht bessere Daten oder Pilotierung. Eine Maßnahme mit hoher Präventionswirkung darf nicht wegen fehlender kurzfristiger Sichtbarkeit benachteiligt werden.
Diese Logik ist anschlussfähig an internationale Ansätze wirkungs- und leistungsorientierter Haushaltsführung. Die OECD beschreibt Performance Budgeting als Nutzung von Leistungsinformationen im Budgetprozess, warnt aber zugleich davor, Kennzahlen mechanisch als Ersatz politischer Entscheidung zu behandeln [E-K39-2]. Die Wirkungsökonomie geht darüber hinaus, weil sie nicht nur Output und Leistung, sondern Netto-Wirkung, Resilienz, Langfristigkeit und Mensch-Planet-Demokratie-Bezug ins Zentrum stellt. Trotzdem bleibt der externe Anschluss wichtig: Der Wirkungshaushalt ist keine isolierte Erfindung, sondern eine Weiterentwicklung wirkungsorientierter Haushaltslogik.
Ein lernender Haushalt braucht Zeitachsen. Er muss jährliche Haushalte mit Mehrjahreswirkungen verbinden. Er muss kurzfristige Mittelbindung und langfristige Folgekosten zusammen lesen. Er muss positive Wirkung, negative Wirkung und Wirkungsrisiken unterscheiden. Er muss künftige Generationen nicht nur rhetorisch, sondern methodisch berücksichtigen.
Damit wird der Staat vom reinen Kostenverwalter zum Wirkungsinvestor. Diese Formulierung aus dem Systemmodell beschreibt die Richtung: Öffentliche Mittel werden nicht nur verwaltet, sondern in Zustandsveränderungen übersetzt [I-K39-1]. Der Staat wird dadurch nicht automatisch größer. Er wird verantwortlicher gegenüber den Wirkungen seiner Ausgaben.
39.6 Zwischenfazit
Ein Staat erzeugt nicht allein durch Ausgaben Wirkung. Maßgeblich ist, welche Zustände durch öffentliche Mittel stabilisiert oder verschlechtert werden.
Der Wirkungshaushalt macht öffentliche Mittel zu einem Wirkungsinstrument. Nicht jeder Euro muss sofort einen einfachen Output liefern, aber jeder Euro muss in Bezug auf Wirkung begründbar sein. Wirkungsprüfung macht sichtbar, ob Mittel nur abfließen oder Zustände verändern. Priorisierung nach Netto-Wirkung verhindert, dass politische Lautstärke, historische Fortschreibung oder Ressortlogik die bessere Wirkung verdrängen. Prävention erhält einen höheren Stellenwert, weil vermiedene Schäden echte Wirkleistung sind. Staatliche Blindleistung wird sichtbar, wenn Geld, Verfahren und Programme Aufwand erzeugen, ohne relevante Zustände zu verbessern.
Damit verbindet dieses Kapitel drei Linien der Wirkungsökonomie: die Kritik am Vorgriffswohlstand, die Risikologik der Wirkungsdaten und die Zeitlogik langfristiger Verantwortung. Aus der Kritik am Vorgriffswohlstand übernimmt es den Grundsatz, dass Gegenwartsentlastung nicht künftige Stabilität verbrauchen darf. Aus der Risikologik übernimmt es die Einsicht, dass Wirkungsdaten Frühwarninformationen sind und Prävention höhere Wirkleistung haben kann als Reparatur. Aus der Zeitlogik übernimmt es den Grundsatz, dass Wirkung nicht am Haushaltsjahr, an der Legislatur oder am Bilanzstichtag endet.
Der Wirkungshaushalt ist daher keine Haushaltssoftware, kein Förderprogramm und keine Parteipolitik. Er ist eine lernende Rückkopplungsarchitektur staatlicher Mittelverwendung.
Die nächste Frage lautet: Wer schützt diese Architektur vor Willkür, politischer Vereinnahmung, Lobbydruck und methodischem Stillstand? Wer entwickelt WÖk-IDs, Benchmarks, Evaluation und Transparenz weiter, ohne die demokratische Entscheidung zu ersetzen?
Diese Frage führt zu Kapitel 40: Der Wirkungsrat.
Endnoten und Quellen zu Kapitel 39
Interne WÖk-Quellen
[I-K39-1] Weber, Natalie: Systemmodell der Wirkungsökonomie. Die systemische Ordnungskarte Mensch-Planet-Demokratie, 2025. Grundlage für den Wirkungshaushalt als wirkungsbasierte Haushaltsführung, bei der Mittel dorthin fließen, wo höchste Netto-Wirkung entsteht, und für die Einordnung des Staates als Wirkungsarchitektur.
[I-K39-2] Weber, Natalie: Working-Paper Wohnungsmarkt: Bezahlbar, nachhaltig, gerecht, 2025. Grundlage für den Übergang vom Defizit- zum Wirkungshaushalt, für die Kritik an Kompensation, Symptomfinanzierung und Reparaturkosten sowie für öffentliche Mittel als systemische Investition statt bloßer Subvention.
[I-K39-3] Weber, Natalie: Grundlagenpapier Wirkungsökonomie, 2025. Grundlage für den Paradigmenwechsel von Wachstum, Kapital und kurzfristiger Effizienz zur messbaren Wirkung sowie für Nebenwirkungen, Lernkultur, Widerstände, Komplexität und Zielkonflikte.
[I-K39-4] Weber, Natalie: Working-Paper Wirkungssteuergesetz (WStG), Oktober 2025. Grundlage für Haushaltsneutralität, Wirkung als Steuerungsgröße, Lernen statt Strafen, jährliche Wirkungsberichte, Evaluation, Transparenz und demokratische Überprüfbarkeit.
[I-K39-5] Weber, Natalie: Systemmodell der Wirkungsökonomie, Abschnitte zu Resilienz, Frühindikatoren und langfristiger Wirkungsbewertung. Grundlage für den Zusammenhang von Wirkungsdaten, Resilienz, Zukunftsrisiken und langfristiger Stabilität.
Externe Quellen
[E-K39-1] Bundeshaushaltsordnung, insbesondere § 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Bezugspunkt für den bestehenden haushaltsrechtlichen Grundsatz wirtschaftlicher Mittelverwendung, den die Wirkungsökonomie um Netto-Wirkung, Resilienz und langfristige Zustandsveränderung erweitert. Bundeshaushaltsordnung (BHO): https://www.gesetze-im-internet.de/bho/
[E-K39-2] OECD: Performance Budgeting in OECD Countries, OECD Publishing, Paris, 2007; OECD: Performance Budgeting: A Users’ Guide, Policy Brief, 2008. Bezugspunkt für leistungs- und wirkungsorientierte Haushaltsführung, die Nutzung von Leistungsinformationen im Budgetprozess und die Warnung vor mechanischer Kennzahlensteuerung. OECD - Performance Budgeting in OECD Countries: https://www.oecd.org/en/publications/performance-budgeting-in-oecd-countries_9789264034051-en.html - OECD: https://www.oecd.org/
[E-K39-3] OECD: Recommendation of the Council on Budgetary Governance, 2015. Bezugspunkt für transparente, strategische und verantwortliche Haushaltsführung sowie für die Verbindung von Budgetprozessen mit mittel- und langfristigen Zielen. OECD - Recommendation on Budgetary Governance: https://legalinstruments.oecd.org/en/instruments/OECD-LEGAL-0410 - OECD: https://www.oecd.org/
[E-K39-4] International Monetary Fund: Fiscal Transparency Handbook, 2018. Bezugspunkt für Transparenz, Rechenschaft, Risikobetrachtung und nachvollziehbare öffentliche Finanzen. IMF - Fiscal Transparency Handbook 2018: https://www.imf.org/en/Publications/Manuals-Guides/Issues/2018/04/19/Fiscal-Transparency-Handbook-2018-40313 - International Monetary Fund: https://www.imf.org/
[E-K39-5] Schick, Allen: The Performing State: Reflection on an Idea Whose Time Has Come but Whose Implementation Has Not, OECD Journal on Budgeting, Vol. 3, No. 2, 2003. Bezugspunkt für den Übergang von inputorientierter Haushaltssteuerung zu leistungs- und ergebnisbezogener Staatssteuerung sowie für die Umsetzungsgrenzen solcher Ansätze. OECD: https://www.oecd.org/
Zentrale Begriffe dieses Kapitels
WStG
WStG steht für Wirkungssteuergesetz, den Rahmengesetz-Entwurf für steuerliche Wirkungsrückkopplung.
WUStG
WUStG steht für Wirkungsumsatzsteuergesetz, den Entwurf für produkt- und leistungsbezogene Wirkungsrückkopplung.
Wirkungsrat
Der Wirkungsrat ist eine Governance-Idee zur Prüfung, Weiterentwicklung und demokratischen Kontrolle von Wirkungsmaßstäben.
Wirkungshaushalt
Ein Wirkungshaushalt macht öffentliche Mittel nach erwarteter und geprüfter Wirkung steuerbar.