Anschlussbegriff
Art. 2 EUV – Werte der Europäischen Union
Art. 2 EUV benennt die Werte der Union: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an SDG+, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Der Artikel ist ein Kernanker für SDG+ und für die demokratische Dimension der Wirkungsökonomie. Wirkung für Demokratie ist nicht Zusatz, sondern Voraussetzung für legitime, korrigierbare und rechtsstaatliche Wirkungslenkung.
Verwendung
Verwendung
„Art. 2 EUV – Werte der Europäischen Union“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Art. 2 EUV ist kein Nachhaltigkeitsindikator im engen Sinn. Er ist ein normativer Rechtsrahmen, an dem demokratische und institutionelle Wirkungen ausgerichtet werden.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Art. 2 EUV – Werte der Europäischen Union“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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