WÖk-Begriff

Bürgerenergiegesellschaft

Eine Bürgerenergiegesellschaft ist ein eigener energierechtlicher Begriff, insbesondere im EEG-Kontext; sie kann als Genossenschaft oder in anderer Gesellschaftsform organisiert sein.

WÖk-BegriffStand / Version 1.1

Auf einen Blick

  • Eine Bürgerenergiegesellschaft ist ein eigener energierechtlicher Begriff. Sie kann eine Energiegemeinschaft tragen, ist aber nicht mit ihr identisch.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Energie, Strommarkt und Systemkosten und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „Bürgerenergiegesellschaft“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Energy Sharing, Energiegemeinschaft, Energiegenossenschaft.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Eine Bürgerenergiegesellschaft ist ein eigener energierechtlicher Begriff, insbesondere im EEG-Kontext. In der Wirkungsökonomie wird sie vom weiteren Begriff Energiegemeinschaft unterschieden: Eine Energiegemeinschaft beschreibt den Wirkungsraum gemeinschaftlicher Energieerzeugung, -nutzung, -speicherung, Finanzierung oder Organisation; die Bürgerenergiegesellschaft beschreibt eine mögliche rechtlich gefasste Trägerstruktur. Ihre positive Netto-Wirkung hängt von realer Beteiligung, erneuerbarer Erzeugung, Transparenz, sozialer Zugänglichkeit, fairer Kostenverteilung, Datenqualität, Netzdienlichkeit und Governance ab.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Bürgerenergiegesellschaften können Bürgerenergie, Energy Sharing und Energiegemeinschaften institutionell tragen. Wirkung entsteht aber nicht durch die Rechtsform allein, sondern durch überprüfbare positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie.

Verwendung

Verwendung

Als eigenen energierechtlichen Begriff verwenden und nicht mit Energiegemeinschaft oder Energiegenossenschaft gleichsetzen.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Energiegemeinschaft
  • Energiegenossenschaft
  • automatisch positive Wirkung

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „Bürgerenergiegesellschaft“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Eine Bürgerenergiegesellschaft ist ein eigener energierechtlicher Begriff. Sie kann eine Energiegemeinschaft tragen, ist aber nicht mit ihr identisch.

Im Bereich Energie, Strommarkt und Systemkosten hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „Bürgerenergiegesellschaft“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Energie, Strommarkt und Systemkosten hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Bürgerenergiegesellschaft“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

Energy Sharing · Energiegemeinschaft · Energiegenossenschaft · Bürgerenergie · Nachbarschaftsstrom / Strom vom Nachbarn · Reststrom · Lokale Energie als Wirkungsinfrastruktur · positive Netto-Wirkung

Querverweise

Methoden & Werkzeuge

Wirkungsfelder

Planet & ResilienzStaat & DemokratieWirtschaft & Kapital

Version und Quellen

Kategorie: Energie, Strommarkt und Systemkosten · Version: 1.1