Staatliches digitales Prüfwerkzeug
Elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP)
eNAP ist das elektronische Prüfwerkzeug des Bundes für die Nachhaltigkeitsprüfung von Regelungsvorhaben und ist in die E-Gesetzgebung beziehungsweise eGFA eingebettet.
Auf einen Blick
- Einordnung: Staatliches digitales Prüfwerkzeug im Bereich Datenbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an E-Gesetzgebung / eGFA, Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes, Gesetzesfolgenabschätzung (GFA).
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Die elektronische Nachhaltigkeitsprüfung eNAP unterstützt Bundesressorts dabei, Nachhaltigkeitsbezüge eines Regelungsvorhabens systematisch zu prüfen. Sie führt durch relevante SDGs, Zielvorgaben sowie Ziele und Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und ist Teil der digitalen E-Gesetzgebungsumgebung.
Die mit eNAP erstellte Zusammenfassung wird im Verfahren dokumentiert. Öffentliche Gesetzesbegründungen können Nachhaltigkeitsaspekte wiedergeben; ohne konkreten Nachweis darf diese öffentliche Darstellung jedoch nicht als wort- oder byteidentischer eNAP-Rohexport bezeichnet werden.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Bei geeigneten Bundesregelungsvorhaben wird eNAP/GFA als staatlicher GFA-/eNAP-Benchmark getrennt vom WÖk-Urteil geführt. WÖk darf mit der staatlichen Einschätzung übereinstimmen; ihr Zusatznutzen liegt in der verbundenen objektspezifischen Wirkungs-, Options- und Lernarchitektur.
Verwendung
Verwendung
Keine öffentlich auffindbare eNAP-Dokumentation = öffentlich nicht belegt, niemals automatisch nicht geprüft. Öffentliche GFA/Nachhaltigkeitsdarstellung und öffentlicher eNAP-Export getrennt bezeichnen.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP)“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als Staatliches digitales Prüfwerkzeug bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP)“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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