Staatliches Prüfverfahren
Gesetzesfolgenabschätzung (GFA)
Die Gesetzesfolgenabschätzung des Bundes prüft die wesentlichen voraussichtlichen Auswirkungen eines Regelungsvorhabens, einschließlich beabsichtigter Wirkungen und unbeabsichtigter Nebenwirkungen.
Auf einen Blick
- Einordnung: Staatliches Prüfverfahren im Bereich Grundbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes, Elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP), E-Gesetzgebung / eGFA.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert eine institutionalisierte Folgenprüfung. § 43 GGO verlangt in der Gesetzesbegründung unter anderem Zielsetzung und Notwendigkeit, den zugrunde liegenden Sachverhalt und Erkenntnisquellen sowie andere Lösungsmöglichkeiten und die Gründe für ihre Ablehnung. § 44 GGO versteht unter Gesetzesfolgen die wesentlichen Auswirkungen einschließlich beabsichtigter Wirkungen und unbeabsichtigter Nebenwirkungen und verlangt die Darstellung des Nachhaltigkeitsbezugs und langfristiger Wirkungen. § 44 Absatz 7 enthält Vorgaben zur späteren Überprüfung.
Die GFA ist deshalb keine bloße Kostenrechnung und keine Leerstelle, die die WÖk erst erfindet. Zugleich ist sie nicht identisch mit der vollständigen WÖk-Wirkungsarchitektur.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
WÖk schließt an die staatliche GFA an und verbindet sie objektspezifisch mit eigenständigem Problem Review, Goal Review, explizitem A→M→ΔZ→R-Modell, 1.-3. Ordnung/Kaskaden, Verteilung/Resilienz, Gegenfaktum/Attribution, Omissions/Delivery/Policy Coherence, Optionsvergleich unter denselben Schutzräumen, Nichtkompensation und versionierter Reality-Check-Lernschleife.
Verwendung
Verwendung
Nicht behaupten, der Bund prüfe grundsätzlich keine Folgen, Alternativen oder spätere Zielerreichung. Unterschiede zur WÖk fallbezogen und spezifisch benennen.
Abgrenzung
Abgrenzung
- eNAP: digitales Werkzeug für die Nachhaltigkeitsprüfung, nicht die gesamte GFA.
- WÖk-Wirkungsanalyse: unabhängige Ergänzungsarchitektur, nicht die amtliche GFA selbst.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Gesetzesfolgenabschätzung (GFA)“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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