Staatliches Prüfverfahren

Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes

Die Nachhaltigkeitsprüfung ist der Teil der Gesetzesfolgenabschätzung, in dem geprüft und dargestellt wird, ob die Wirkungen eines Regelungsvorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen.

Staatliches Prüfverfahren

Auf einen Blick

  • Einordnung: Staatliches Prüfverfahren im Bereich Grundbegriff.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Gesetzesfolgenabschätzung (GFA), Elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP), Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

Bei Bundesregelungsvorhaben ist im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung darzustellen, ob die Wirkungen einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Das BMJV beschreibt dafür die Prüfung betroffener SDGs und Zielvorgaben sowie von Zielen und Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Seit 2018 unterstützt eNAP diese Prüfung elektronisch.

Eine veröffentlichte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten in einer Gesetzesbegründung ist öffentliche GFA-/Nachhaltigkeitsprüfungsdokumentation. Sie ist aber nicht automatisch als wort- oder byteidentischer öffentlicher eNAP-Export zu bezeichnen.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

WÖk führt die staatliche Nachhaltigkeitsprüfung als eigenen Referenz- und Benchmarklayer. Sie trennt staatliche Einschätzung und unabhängige WÖk-Analyse und prüft zusätzlich Kausalpfade, System- und Verteilungswirkungen, Gegenfaktum, Attribution, Omissions, Delivery, Kohärenz, Optionen und Reality Check.

Verwendung

Verwendung

Fehlt eine öffentlich auffindbare eNAP-Zusammenfassung, lautet der Status öffentlich nicht belegt; daraus darf nicht automatisch nicht geprüft abgeleitet werden.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
  • Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
  • Nicht von Datenqualität trennen: Als Staatliches Prüfverfahren bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Grundbegriff

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.