Staatliches Prüfverfahren
Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes
Die Nachhaltigkeitsprüfung ist der Teil der Gesetzesfolgenabschätzung, in dem geprüft und dargestellt wird, ob die Wirkungen eines Regelungsvorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen.
Auf einen Blick
- Einordnung: Staatliches Prüfverfahren im Bereich Grundbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Gesetzesfolgenabschätzung (GFA), Elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP), Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Bei Bundesregelungsvorhaben ist im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung darzustellen, ob die Wirkungen einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Das BMJV beschreibt dafür die Prüfung betroffener SDGs und Zielvorgaben sowie von Zielen und Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Seit 2018 unterstützt eNAP diese Prüfung elektronisch.
Eine veröffentlichte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten in einer Gesetzesbegründung ist öffentliche GFA-/Nachhaltigkeitsprüfungsdokumentation. Sie ist aber nicht automatisch als wort- oder byteidentischer öffentlicher eNAP-Export zu bezeichnen.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
WÖk führt die staatliche Nachhaltigkeitsprüfung als eigenen Referenz- und Benchmarklayer. Sie trennt staatliche Einschätzung und unabhängige WÖk-Analyse und prüft zusätzlich Kausalpfade, System- und Verteilungswirkungen, Gegenfaktum, Attribution, Omissions, Delivery, Kohärenz, Optionen und Reality Check.
Verwendung
Verwendung
Fehlt eine öffentlich auffindbare eNAP-Zusammenfassung, lautet der Status öffentlich nicht belegt; daraus darf nicht automatisch nicht geprüft abgeleitet werden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als Staatliches Prüfverfahren bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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