Anschlussbegriff

Gemeinwohl

Gemeinwohl bezeichnet die Bedingungen, unter denen Menschen würdig, frei, sicher und teilhabefähig leben können, ohne Lebensgrundlagen oder Demokratie zu zerstören.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an positive Netto-Wirkung, SDG+, Demokratie.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Die WÖk konkretisiert Gemeinwohl über Wirkung: nicht Absicht, Wertebekenntnis oder Symbolik zählen, sondern nachweisbare Zustandsveränderungen in Richtung SDGs, Agenda 2030 und SDG+.

Verwendung

Verwendung

„Gemeinwohl“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.

Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Gemeinwohl darf kein leerer Konsensbegriff bleiben. Ohne Messung, Daten, Rückkopplung und Nichtkompensation bleibt es anfällig für moralische Selbstbeschreibung oder Greenwashing.

Vertiefung

Vertiefte Begriffsstruktur

Hauptdefinition

Die WÖk nutzt Gemeinwohl nicht als moralischen Pauschalbegriff. Gemeinwohl wird prüfbar, wenn konkrete Wirkungen, Zielkonflikte, Betroffene, Daten und demokratische Verfahren sichtbar sind.

Wirkungsökonomische Relevanz

Der Begriff verbindet positive Netto-Wirkung, SDG+, öffentliche Infrastruktur und demokratische Rückkopplung.

Verwendung in der WÖk

Nutzen bei Staat, Beschaffung, Wirkungshaushalt, öffentlichen Gütern, Patriotismus und SDG+.

Abgrenzung

  • Staatszweck ohne Kritik
  • Mehrheitswille allein
  • moralische Generalklausel
  • Planwirtschaft

Querverweise

Quellen und Einordnung

Kategorie: Glossar-Erweiterung

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.