WÖk-Präzisierungsbegriff
Informationssouveränität
Informationssouveränität ist der geschützte Spielraum, Informationen kritisch zu nutzen und über die Preisgabe eigener Daten mitzuentscheiden.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Daten, Medien & Demokratie.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Digitale Selbstbestimmung, Datenschutz, Medienqualität.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Informationssouveränität ist weder der Besitz einer einzigen Wahrheit noch das Recht, andere Informationen zu unterdrücken. Sie verbindet die Fähigkeit zur informierten Entscheidung mit Rahmenbedingungen, die diese Entscheidung überhaupt ermöglichen: zugängliche Informationen, nachvollziehbare Quellen, Datenschutz, Beschwerdewege und eine vielfältige Öffentlichkeit. Die informationelle Selbstbestimmung ist ihr rechtlicher Kern für personenbezogene Daten; Informationssouveränität ist weiter und umfasst auch Orientierung in Informationsräumen.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
In der WÖk ist Informationssouveränität eine Bedingung für demokratische Wirkungslenkung. Bewertet werden Informationsräume, Regeln und technische Gestaltung – niemals Menschen danach, welche Informationen sie lesen, glauben oder teilen. Sie begründet weder einen Verhaltensscore noch ein Social-Credit-System.
Verwendung
Verwendung
Immer benennen, wessen Informationsspielraum gemeint ist, welche Daten betroffen sind und welche Schutz- oder Wahlmöglichkeit besteht. Reichweite einer Information beweist keine Informationssouveränität.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Datenschutz allein
- Informationsbesitz
- Meinungshoheit
- Zensur
- Personenbewertung
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Informationssouveränität“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen