WÖk-Präzisierungsbegriff

Informationssouveränität

Informationssouveränität ist der geschützte Spielraum, Informationen kritisch zu nutzen und über die Preisgabe eigener Daten mitzuentscheiden.

WÖk-Präzisierungsbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Daten, Medien & Demokratie.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Digitale Selbstbestimmung, Datenschutz, Medienqualität.

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

Informationssouveränität ist weder der Besitz einer einzigen Wahrheit noch das Recht, andere Informationen zu unterdrücken. Sie verbindet die Fähigkeit zur informierten Entscheidung mit Rahmenbedingungen, die diese Entscheidung überhaupt ermöglichen: zugängliche Informationen, nachvollziehbare Quellen, Datenschutz, Beschwerdewege und eine vielfältige Öffentlichkeit. Die informationelle Selbstbestimmung ist ihr rechtlicher Kern für personenbezogene Daten; Informationssouveränität ist weiter und umfasst auch Orientierung in Informationsräumen.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

In der WÖk ist Informationssouveränität eine Bedingung für demokratische Wirkungslenkung. Bewertet werden Informationsräume, Regeln und technische Gestaltung – niemals Menschen danach, welche Informationen sie lesen, glauben oder teilen. Sie begründet weder einen Verhaltensscore noch ein Social-Credit-System.

Verwendung

Verwendung

Immer benennen, wessen Informationsspielraum gemeint ist, welche Daten betroffen sind und welche Schutz- oder Wahlmöglichkeit besteht. Reichweite einer Information beweist keine Informationssouveränität.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Datenschutz allein
  • Informationsbesitz
  • Meinungshoheit
  • Zensur
  • Personenbewertung

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Informationssouveränität“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Daten, Medien & Demokratie

Quellenstatus: Rechtsgrundlage zur informationellen Selbstbestimmung und UNESCO-Kompetenzrahmen; die WÖk-Einordnung trennt Selbstbestimmung von Wahrheits- oder Verhaltensscores.

Quelle

General Data Protection Regulation / GDPR: Auf einen Blick

Online-Buch-Kapitel · Rechts- und Kompetenzgrundlage

Auf einen Blick Digitalisierung / KI / Datenräume · Gesetz Herkunft: extern · Prüfstatus: führend Volltext der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr in der EU regelt. Kurz

Quellenbasis für die öffentliche Begriffserklärung.