WÖk-Präzisierungsbegriff
LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das LkSG ist das deutsche Gesetz zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Auf einen Blick
- Das LkSG ist das deutsche Gesetz zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
- Der Begriff gehört zum Bereich Datenbegriff und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an CSDDD, Lieferkettendaten, UN Guiding Principles on Business and Human Rights.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Es liefert nationale Sorgfaltsdaten, die in Lieferkettenwirkung, Schutzgrenzen und Scorecards eingeordnet werden können.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Nicht mit der EU-CSDDD gleichsetzen.
Verwendung
Verwendung
Nicht mit der EU-CSDDD gleichsetzen.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als WÖk-Präzisierungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Das LkSG ist das deutsche Gesetz zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Im Bereich Datenbegriff hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Datenbegriff hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
CSDDD · Lieferkettendaten · UN Guiding Principles on Business and Human Rights · OECD-Leitsätze · Beschwerdemechanismus / Access to Remedy · Human Rights Due Diligence / HRDD · Human Rights Impact Assessment / HRIA · ILO
Verknüpfungen