WÖk-Präzisierungsbegriff
Human Rights Due Diligence / HRDD
Human Rights Due Diligence bezeichnet die menschenrechtliche Sorgfalt, mit der Unternehmen Risiken identifizieren, vermeiden, mindern und darüber Rechenschaft geben.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Menschenrechts- und Lieferkettenbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an UN Guiding Principles on Business and Human Rights, OECD-Leitsätze, ILO-Kernarbeitsnormen.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
HRDD ist ein internationaler Anschlussbegriff aus den UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätzen. Er umfasst das Erkennen tatsächlicher und möglicher negativer Menschenrechtswirkungen, Gegenmaßnahmen, Wirksamkeitskontrolle, Kommunikation und Abhilfe.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die WÖk nutzt HRDD als Daten- und Schutzlogik für Lieferkettenwirkung. Menschenrechte sind keine kompensierbare Nebenbedingung, sondern Schutzgrenze.
Verwendung
Verwendung
HRDD ist ein internationaler Sorgfaltsstandard. Konkrete Pflichten hängen von Rechtsrahmen wie LkSG oder CSDDD ab.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Human Rights Due Diligence / HRDD“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als WÖk-Präzisierungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Human Rights Due Diligence / HRDD“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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