WÖk-Präzisierungsbegriff

Human Rights Due Diligence / HRDD

Human Rights Due Diligence bezeichnet die menschenrechtliche Sorgfalt, mit der Unternehmen Risiken identifizieren, vermeiden, mindern und darüber Rechenschaft geben.

WÖk-PräzisierungsbegriffStand / Version 1.0

Auf einen Blick

  • Human Rights Due Diligence bezeichnet die menschenrechtliche Sorgfalt, mit der Unternehmen Risiken identifizieren, vermeiden, mindern und darüber Rechenschaft geben.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Menschenrechts- und Lieferkettenbegriff und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „Human Rights Due Diligence / HRDD“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an UN Guiding Principles on Business and Human Rights, OECD-Leitsätze, ILO-Kernarbeitsnormen.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

HRDD ist ein internationaler Anschlussbegriff aus den UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätzen. Er umfasst das Erkennen tatsächlicher und möglicher negativer Menschenrechtswirkungen, Gegenmaßnahmen, Wirksamkeitskontrolle, Kommunikation und Abhilfe.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Die WÖk nutzt HRDD als Daten- und Schutzlogik für Lieferkettenwirkung. Menschenrechte sind keine kompensierbare Nebenbedingung, sondern Schutzgrenze.

Verwendung

Verwendung

HRDD ist ein internationaler Sorgfaltsstandard. Konkrete Pflichten hängen von Rechtsrahmen wie LkSG oder CSDDD ab.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Human Rights Due Diligence / HRDD“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
  • Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
  • Nicht von Datenqualität trennen: Als WÖk-Präzisierungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „Human Rights Due Diligence / HRDD“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Human Rights Due Diligence bezeichnet die menschenrechtliche Sorgfalt, mit der Unternehmen Risiken identifizieren, vermeiden, mindern und darüber Rechenschaft geben.

Im Bereich Menschenrechts- und Lieferkettenbegriff hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „Human Rights Due Diligence / HRDD“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Menschenrechts- und Lieferkettenbegriff hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Human Rights Due Diligence / HRDD“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

UN Guiding Principles on Business and Human Rights · OECD-Leitsätze · ILO-Kernarbeitsnormen · CSDDD · LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz · Beschwerdemechanismus / Access to Remedy · Human Rights Impact Assessment / HRIA · Rohstoffkritikalität

Version und Quellen

Kategorie: Menschenrechts- und Lieferkettenbegriff · Version: 1.0

Quelle

Wirkungsökonomie Glossar

Quelle · Daten, Standards und Regularien · Lieferketten und Sorgfaltspflichten

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Quellenbasis für die öffentliche Begriffserklärung.