WÖk-Präzisierungsbegriff

CSDDD

Die CSDDD ist die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflicht in Wertschöpfungsketten.

WÖk-PräzisierungsbegriffStand / Version 1.0

Auf einen Blick

  • Die CSDDD ist die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflicht in Wertschöpfungsketten.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Datenbegriff und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „CSDDD“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, UN Guiding Principles on Business and Human Rights, OECD-Leitsätze.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Sie liefert rechtliche Anknüpfungspunkte für menschenrechtliche und ökologische Risiken. Die WÖk übersetzt diese Daten in Wirkung, Schutzgrenzen und Rückkopplung.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Als Sorgfaltspflichtenrahmen einordnen, nicht als vollständige Wirkungsmessung.

Verwendung

Verwendung

Als Sorgfaltspflichtenrahmen einordnen, nicht als vollständige Wirkungsmessung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „CSDDD“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
  • Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
  • Nicht von Datenqualität trennen: Als WÖk-Präzisierungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „CSDDD“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Die CSDDD ist die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflicht in Wertschöpfungsketten.

Im Bereich Datenbegriff hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „CSDDD“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Datenbegriff hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „CSDDD“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz · UN Guiding Principles on Business and Human Rights · OECD-Leitsätze · ILO-Kernarbeitsnormen · Lieferkettendaten · Beschwerdemechanismus / Access to Remedy · Conflict Minerals Regulation · Human Rights Due Diligence / HRDD

Version und Quellen

Kategorie: Datenbegriff · Version: 1.0

Quelle

Glossar-Datenstandards

Website

Öffentlicher Inhaltsverweis ohne Kurzbeschreibung.

Quellenbasis für die öffentliche Begriffserklärung.