WÖk-Präzisierungsbegriff
UN Guiding Principles on Business and Human Rights
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschreiben staatliche Schutzpflicht, Unternehmensverantwortung und Zugang zu Abhilfe.
Auf einen Blick
- Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschreiben staatliche Schutzpflicht, Unternehmensverantwortung und Zugang zu Abhilfe.
- Der Begriff gehört zum Bereich Datenbegriff und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „UN Guiding Principles on Business and Human Rights“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Mindestschutz / Minimum Safeguards, CSDDD, LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Sie sind eine zentrale Schutzgrenze für soziale Wirkung und Lieferkettenbewertung.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Als menschenrechtlichen Referenzrahmen nutzen.
Verwendung
Verwendung
Als menschenrechtlichen Referenzrahmen nutzen.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „UN Guiding Principles on Business and Human Rights“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als WÖk-Präzisierungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „UN Guiding Principles on Business and Human Rights“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschreiben staatliche Schutzpflicht, Unternehmensverantwortung und Zugang zu Abhilfe.
Im Bereich Datenbegriff hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „UN Guiding Principles on Business and Human Rights“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Datenbegriff hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „UN Guiding Principles on Business and Human Rights“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
Mindestschutz / Minimum Safeguards · CSDDD · LkSG / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz · Social Taxonomy / Sozialtaxonomie · Beschwerdemechanismus / Access to Remedy · Human Rights Due Diligence / HRDD · Human Rights Impact Assessment / HRIA · OECD-Leitsätze
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