Anschlussbegriff
Öffentliche Güter
Öffentliche Güter sind Güter, von deren Nutzung niemand leicht ausgeschlossen werden kann und deren Nutzung andere kaum verringert.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Liberalismus, Libertarismus, Neoklassik und Marktbegriffe.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Trittbrettfahrerproblem, Allmendeproblem, Wohlfahrtsstaat.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Saubere Luft, Wissen, Sicherheit oder demokratische Öffentlichkeit brauchen besondere Governance, weil Märkte sie oft unterbereitstellen.
Verwendung
Verwendung
Wirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkmechanismus und eingetretene Wirkung sauber unterscheiden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- allmende
- open-access
- clubgut
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Öffentliche Güter“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise