Bewertungsbegriff

Preisvollständigkeit

Preisvollständigkeit bezeichnet die materielle Vollständigkeit der Wirkungsrückkopplung in Preis, Steuer, Haftung, Rückstellung, Versicherung, Marktzugang oder Wirkungsgrenze.

Bewertungsbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Bewertungsbegriff im Bereich Bewertungsbegriff.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Unvollständiger Preis, Externalisierungslücke, Wirkungstragung.

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

Preisvollständigkeit verlangt nicht, jede Wirkung zu monetarisieren. Je nach Wirkungsart können Preise, Steuern, Haftung, Rückstellungen, Versicherung, Marktzugang oder verbindliche Grenzen die angemessene Form der Rückkopplung sein.

Sie ist damit kein technischer Anspruch auf eine perfekte Zahl, sondern ein Prüfbegriff für die Frage, ob relevante Folgen in der Entscheidung und ihre Verantwortung zurückwirken.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

In der Wirkungsökonomie soll Preisvollständigkeit Wettbewerb auf positive Netto-Wirkung ausrichten. Nichtkompensierbare Schäden bleiben davon ausgenommen: Sie brauchen Schutzgrenzen und dürfen nicht gegen andere Vorteile verrechnet werden.

Verwendung

Verwendung

Nicht als Totalmonetarisierung verwenden. Preisvollständigkeit verbindet verschiedene Rückkopplungsformen und berücksichtigt Nichtkompensation.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Preisvollständigkeit“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
  • Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
  • Nicht von Datenqualität trennen: Als Bewertungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Preisvollständigkeit“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Quellen und Einordnung

Kategorie: Bewertungsbegriff

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.