Bewertungsbegriff
Preisvollständigkeit
Preisvollständigkeit bezeichnet die materielle Vollständigkeit der Wirkungsrückkopplung in Preis, Steuer, Haftung, Rückstellung, Versicherung, Marktzugang oder Wirkungsgrenze.
Auf einen Blick
- Einordnung: Bewertungsbegriff im Bereich Bewertungsbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Unvollständiger Preis, Externalisierungslücke, Wirkungstragung.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Preisvollständigkeit verlangt nicht, jede Wirkung zu monetarisieren. Je nach Wirkungsart können Preise, Steuern, Haftung, Rückstellungen, Versicherung, Marktzugang oder verbindliche Grenzen die angemessene Form der Rückkopplung sein.
Sie ist damit kein technischer Anspruch auf eine perfekte Zahl, sondern ein Prüfbegriff für die Frage, ob relevante Folgen in der Entscheidung und ihre Verantwortung zurückwirken.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
In der Wirkungsökonomie soll Preisvollständigkeit Wettbewerb auf positive Netto-Wirkung ausrichten. Nichtkompensierbare Schäden bleiben davon ausgenommen: Sie brauchen Schutzgrenzen und dürfen nicht gegen andere Vorteile verrechnet werden.
Verwendung
Verwendung
Nicht als Totalmonetarisierung verwenden. Preisvollständigkeit verbindet verschiedene Rückkopplungsformen und berücksichtigt Nichtkompensation.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Preisvollständigkeit“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als Bewertungsbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Preisvollständigkeit“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise