Schutzbegriff
Verfahrensgerechtigkeit
Verfahrensgerechtigkeit bezeichnet die Qualität eines Entscheidungs- oder Prüfverfahrens, in dem Regeln nachvollziehbar sind, Betroffene gehört werden, Gründe offengelegt und Fehler wirksam korrigiert werden können.
Auf einen Blick
- Einordnung: Schutzbegriff im Bereich Schutzbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Rechtsschutz, Verhältnismäßigkeit, Institutionelle Vertrauenswürdigkeit.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Ein Ergebnis kann als ungünstig erlebt werden und dennoch verfahrensgerecht zustande kommen, wenn Zuständigkeiten, Maßstäbe, Evidenz, Beteiligung und Beschwerdewege transparent sind. Umgekehrt ersetzt ein beliebtes Ergebnis kein faires Verfahren.
Verfahrensgerechtigkeit umfasst insbesondere angemessene Beteiligung, unabhängige Prüfung, Verhältnismäßigkeit, Begründung, Datenschutz und Rechtsschutz. Sie ergänzt Verteilungs- und Ergebnisfragen, ersetzt sie aber nicht.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die WÖk behandelt Verfahrensgerechtigkeit als Schutzbedingung für Wirkungslenkung, Wirkungsintegrität und institutionelle Vertrauenswürdigkeit. Sie verhindert, dass Wirkungsinformationen in willkürliche Regeln, Menschen-Ranglisten oder Social-Credit-Mechanismen überführt werden.
Verwendung
Verwendung
Nicht mit Ergebnisgleichheit oder bloßer Zustimmung verwechseln. Die Beurteilung richtet sich auf die Qualität des Weges zur Entscheidung und seiner Korrekturmöglichkeiten.
Abgrenzung
Abgrenzung
- ergebnisgerechtigkeit
- zustimmung
- social-credit
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Verfahrensgerechtigkeit“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise