WÖk-Modellbegriff
Wirkungsdividende
Eine Wirkungsdividende ist im WÖk-Modell ein öffentlich verantworteter Verteilungsanteil aus tatsächlich verfügbaren, kollektiv erwirtschafteten Mitteln eines Wirkungsfonds.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Modellbegriff im Bereich Arbeit, Einkommen & Verteilung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungseinkommen, Grunddividende, Automatisierungsdividende.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Die Wirkungsdividende ist kein Anteilsschein, keine private Rendite und keine Auszahlung für einen individuellen Verhaltens- oder Haltungsscore. Sie darf weder eine gesicherte Würdeebene absenken noch Menschen nach Daten, Ehrenamt, Gesundheit, Konsum oder politischer Einstellung sortieren. Prognostizierte Wirkung, Punkte oder Reichweite reichen nicht für eine Auszahlung: Mittel, Rechtsgrundlage, Risiko, Rücklagen und Verteilung müssen offen geprüft sein. Der Begriff bezeichnet eine Modelloption, keine geltende Rechtsleistung.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Im WÖk-Modell verbindet die Wirkungsdividende Rückkopplung von kollektivem Wohlstand mit öffentlicher Teilhabe. Die Reihenfolge bleibt wichtig: Schäden werden nicht durch spätere Ausschüttungen kompensiert; Nichtkompensation und Reverse Merit Order begrenzen die Steuerungslogik. Jede Umsetzung braucht demokratische Legitimation und Rechtsprüfung.
Verwendung
Verwendung
Nur als Modell verwenden und Fondsquelle, Rechtsgrundlage, Verteilungsregel, Rücklagen, Ausschlüsse, Härteschutz und Prüfverfahren nennen. Niemals individuelle Wirkungsdaten als Auszahlungsschlüssel behaupten.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Aktien- oder Unternehmensdividende
- Bedingungsloses Grundeinkommen
- individueller Leistungsbonus
- Wirkungspunkte
- Social Credit
- geltende Sozialleistung
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Wirkungsdividende“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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