WÖk-Prägungsbegriff / Renten- und Lebenswirkungsbegriff
Wirkungsrente
Die Wirkungsrente erweitert die Erwerbsbiografie zur Wirkungsbiografie. Sie verbindet Basisrente, Wirkungsdividende und Fondsanteil und macht Lebenswirkung wie Care, Bildung, Pflege, Ehrenamt, Prävention und Transformation sichtbar.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Prägungsbegriff / Renten- und Lebenswirkungsbegriff im Bereich Messbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungseinkommen, Grunddividende, Wirkungsbonus.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Die Wirkungsrente ist ein Modell für Alterssicherung in der Wirkungsökonomie. Sie misst nicht nur Erwerbseinkommen und Beitragsjahre, sondern auch gesellschaftliche Wirkleistung über den Lebensverlauf. Damit werden Tätigkeiten sichtbar, die das alte Rentensystem nur unzureichend anerkennt. Grundformel: Wirkungsrente = Basisrente + Wirkungsdividende + Fondsanteil. Mögliche Wirkungspunkte = Einkommenspunkte × Wirkungsfaktor × Wirkungsjahre × Gewichtung × Lernfaktor.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die Wirkungsrente ist keine moralische Lebensbewertung. Sie darf keine Personenbewertung und kein Social Credit sein. Sie ist eine Modelllogik, um Erwerbsarbeit, Care, Bildung, Pflege, Gemeinwesen, Prävention, Transformation und Kapitalwirkung gemeinsam zu betrachten.
Verwendung
Verwendung
Modelllogik / Arbeitspapier / Diskussionsgrundlage: keine amtliche Bewertung, keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung, keine Personenbewertung und kein Social Credit.
Abgrenzung
Abgrenzung
- gesetzliche Rente
- Privatrente
- moralische Lebensbewertung
- Personenbewertung
- Social Credit
- fertige gesetzliche Rente
- Anlage- oder Sozialberatung
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Wirkungsrente“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise
Quellen und Vertiefungen
Methoden & Werkzeuge
Demos
Wirkungsfelder
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