WÖk-Prägungsbegriff / Renten- und Lebenswirkungsbegriff
Wirkungsrente
Die Wirkungsrente erweitert die Erwerbsbiografie zur Wirkungsbiografie. Sie verbindet Basisrente, Wirkungsdividende und Fondsanteil und macht Lebenswirkung wie Care, Bildung, Pflege, Ehrenamt, Prävention und Transformation sichtbar.
Auf einen Blick
- Wirkungsrente erweitert Erwerbsbiografie zur Wirkungsbiografie; sie ist keine moralische Lebensbewertung.
- Der Begriff gehört zum Bereich Messbegriff und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „Wirkungsrente“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungseinkommen, Grunddividende, Wirkungsbonus.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Die Wirkungsrente ist ein Modell für Alterssicherung in der Wirkungsökonomie. Sie misst nicht nur Erwerbseinkommen und Beitragsjahre, sondern auch gesellschaftliche Wirkleistung über den Lebensverlauf. Damit werden Tätigkeiten sichtbar, die das alte Rentensystem nur unzureichend anerkennt. Grundformel: Wirkungsrente = Basisrente + Wirkungsdividende + Fondsanteil. Mögliche Wirkungspunkte = Einkommenspunkte × Wirkungsfaktor × Wirkungsjahre × Gewichtung × Lernfaktor.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die Wirkungsrente ist keine moralische Lebensbewertung. Sie darf keine Personenbewertung und kein Social Credit sein. Sie ist eine Modelllogik, um Erwerbsarbeit, Care, Bildung, Pflege, Gemeinwesen, Prävention, Transformation und Kapitalwirkung gemeinsam zu betrachten.
Verwendung
Verwendung
Modelllogik / Arbeitspapier / Diskussionsgrundlage: keine amtliche Bewertung, keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung, keine Personenbewertung und kein Social Credit.
Abgrenzung
Abgrenzung
- gesetzliche Rente
- Privatrente
- moralische Lebensbewertung
- Personenbewertung
- Social Credit
- fertige gesetzliche Rente
- Anlage- oder Sozialberatung
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „Wirkungsrente“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Wirkungsrente erweitert Erwerbsbiografie zur Wirkungsbiografie; sie ist keine moralische Lebensbewertung.
Im Bereich Messbegriff hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „Wirkungsrente“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Messbegriff hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Wirkungsrente“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
Wirkungseinkommen · Grunddividende · Wirkungsbonus · Wirkungspunkte · Wirkungsbiografie · Lebenswirkung · Wirkleistung · Prävention
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise
Quellen und Vertiefungen
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