WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 18

Akteursgruppen und Wirkungspflichten#

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Kapitalwirkung ordnet Kapitalflüsse, Institutionen und Rahmenbedingungen ein - nicht Menschen nach moralischer Haltung. Banken, Versicherungen, Fonds, Unternehmen, Staat und Bürger:innen behalten unterschiedliche Rollen, Rechte und Schutzinteressen. Akteur Kernaufgabe WÖk-Anschluss Banken und Versicherungen Risiken, Prävention und Zukunftsfähigkeit transparent machen Wirkungskredit, Versicherbarkeits-Check, Portfolio-Wirkungsrating Fonds und Unternehmen Kapital an nachvollziehbare Wirkpfade und Grenzen binden NWI, T-SROI v1.1, Scorecards, Wirkungsfonds Staat und Öffentlichkeit Zweck, Rechtsschutz, Transparenz und Korrektur sichern Wirkungshaushalt, rote Linien, demokratische Kontrolle Keine Planwirtschaft. Die Wirkungsökonomie ersetzt Marktentscheidungen nicht durch zentrale Befehle. Sie verbessert Informations- und Anreizlage, damit Risiken, externe Schäden und Grenzen nicht unsichtbar bleiben.