Sprache als politischer wirkstof… · Onlinefassung · Abschnitt 10 von 22
7. Das Demokratie-Umdeutungs-Narrativ#
Besonders folgenreich ist die Umdeutung von Demokratie selbst. Demokratie wird dann nicht mehr als Zusammenspiel aus Mehrheit, Minderheitenschutz, Grundrechten, Gewaltenteilung, unabhängigen Gerichten, freier Presse und Opposition verstanden, sondern nahezu ausschließlich als unmittelbarer Mehrheitswille. Im AfD-Programm heißt es, Demokratie bedeute, dass politische Macht „einzig und allein durch den Volkswillen legitimiert“ werde und dass die Mehrheit entscheide. Zwar werden Minderheitenrechte erwähnt, doch der dominante Frame ist: Mehrheit gegen blockierende Eliten. (afd-regierungsprogramm.de) Das kann wirkungsstark sein, weil es Demokratie vereinfacht. Viele Menschen verbinden Demokratie zunächst mit Wahlen und Mehrheiten. Aber liberale Demokratie ist mehr: Sie schützt auch diejenigen, die nicht zur Mehrheit gehören. Sie begrenzt Macht gerade dann, wenn eine Mehrheit Macht ausübt. Sie erlaubt Regierungswechsel, ohne Grundrechte zur Abstimmung zu stellen.
Wenn Demokratie nur noch als Mehrheitsdurchsetzung erzählt wird, geraten Gerichte, Medien, Wissenschaft, Opposition, Verfassungsschutz, Minderheitenrechte und föderale Verfahren leicht unter Verdacht. Sie erscheinen dann nicht mehr als demokratische Sicherungen, sondern als Störfaktoren.
Auch rechtlich ist die AfD nicht nur Gegenstand politischer Debatte, sondern behördlicher und gerichtlicher Auseinandersetzung. Das Bundesverwaltungsgericht teilte im Juli 2025 mit, dass Beschwerden der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision in Verfahren zur Einstufung als Verdachtsfall, zur Jungen Alternative und zum früheren „Flügel“ zurückgewiesen wurden; die klageabweisenden Urteile des OVG Münster vom Mai 2024 wurden damit rechtskräftig. In den Verfahren ging es unter anderem um den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen und beim „Flügel“ um dessen Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vor seiner Auflösung. (Bundesverwaltungsgericht)