Arbeitspapier Doppelte Wesentlic… · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 72

3.1 Was bedeutet die Reform für die Wirkungsökonomie?#

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Die Verengung des CSRD-Anwendungsbereichs kann kurzfristig die Anzahl verpflichtender Berichte reduzieren. Sie ändert aber nicht die grundsätzliche Relevanz von Nachhaltigkeits- und Wirkungsdaten. Unternehmen brauchen diese Daten auch für Banken, Versicherungen, Kunden, Lieferketten, Ausschreibungen, Investoren, Risikomanagement und strategische Resilienz. Ein Unternehmen kann aus der Berichtspflicht herausfallen und trotzdem weiterhin mit Datenanforderungen konfrontiert sein. Für die Wirkungsökonomie ergibt sich daraus eine wichtige These: Der gesellschaftliche Wert der doppelten Wesentlichkeit hängt nicht allein davon ab, wie viele Unternehmen rechtlich berichten müssen. Entscheidend ist, ob die entstehenden Daten in Entscheidungen zurückwirken. Ein engerer Pflichtkreis kann sogar die Notwendigkeit freiwilliger, interoperabler, einfacher und entscheidungsnützlicher Wirkungsdaten erhöhen.

4. Wie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse heute praktisch durchgeführt wird Die ESRS geben keinen einzigen zwingenden Standardprozess für die Wesentlichkeitsanalyse vor. In der Praxis hat sich jedoch ein Muster herausgebildet. Unternehmen beginnen mit dem Kontext:

Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette, Standorte, Produkte, Märkte, Stakeholder, Strategie, regulatorisches Umfeld, Abhängigkeiten und bereits vorhandene Risiken. Danach werden potenzielle