Arbeitspapier Doppelte Wesentlic… · Onlinefassung · Abschnitt 8 von 72
3. Regulatorischer Stand 2026: CSRD, ESRS, Omnibus, VSME und Assurance#
Arbeitsfassung - Stand 04.06.2026 - Seite 6 Doppelte Wesentlichkeit Zwei Blickrichtungen: Was bewirkt das Unternehmen in der Welt und was wirkt auf das Unternehmen zurück? Analyseprinzip, das Impact und finanzielle Relevanz verbindet; noch keine vollständige Wirkungssteuerung. Impact Materiality Wirkung des Unternehmens auf Menschen, Umwelt und Gesellschaft. Inside-Out-Perspektive auf tatsächliche oder mögliche Zustandsveränderungen. Financial Materiality Wirkung von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen. Outside-In-Perspektive auf Risiken, Chancen, Kapital, Kosten, Resilienz und Geschäftsmodell. IRO Impact, Risk, Opportunity. Die Grundeinheit der ESRS- Wesentlichkeitsanalyse; muss in WÖk später in Wirkung, Risiko, Chance und Rückkopplung übersetzt werden. Impact-Management Das Unternehmen steuert seine relevanten Wirkungen. Ziele, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Budgets, Stakeholder, Governance und Lernen. Impact-Controlling Das Unternehmen prüft laufend, ob die Wirkung entsteht. Planung, Messung, Bewertung, Abweichungsanalyse und Entscheidungskorrektur anhand von KII, Scorecards, NWI und ggf. T-SROI. 2.2 Abgrenzung zur Wirkungsökonomie Die Wirkungsökonomie verwendet Wirkung nicht als automatisch positives Wort. Wirkung ist zunächst neutral. Sie bezeichnet die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Eine Wirkung kann positiv, negativ oder neutral sein. Bewertet wird sie am Referenzrahmen von SDGs, Agenda 2030 und SDG+.
Ziel ist positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie.
Doppelte Wesentlichkeit stellt fest, welche Themen wesentlich sind. Wirkungsökonomie fragt zusätzlich, wie diese Themen in ein System aus Daten, Bewertung, Nichtkompensation, Rückkopplung und Lernen eingebaut werden. Diese Unterscheidung ist entscheidend. Sonst entsteht der Eindruck, die CSRD löse bereits die Steuerungsfrage. Das tut sie nicht. Sie schafft Daten, Transparenz und Berichtspflichten. Die Wirkungsökonomie will daraus Steuerungsarchitektur machen.
3. Regulatorischer Stand 2026: CSRD, ESRS, Omnibus, VSME und Assurance Der regulatorische Stand ist seit 2025 in Bewegung. Für dieses Arbeitspapier gilt der Stand 04.06.2026. Die CSRD verpflichtet Unternehmen im Anwendungsbereich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Die ersten Unternehmen mussten für das Geschäftsjahr 2024 berichten und veröffentlichten Berichte im Jahr 2025. Gleichzeitig wurde das Regime durch die EU-Omnibus-Reform erheblich geändert. Die Omnibus-Reform hat den Anwendungsbereich der CSRD deutlich verengt. Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 ist der CSRD-Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz verengt. Für Drittstaatenunternehmen gelten gesonderte Umsatzschwellen in der EU. Außerdem sieht die Reform Übergangsausnahmen für bestimmte Unternehmen vor, insbesondere für Unternehmen, die unter der alten Welle bereits für 2024 berichten mussten, aber nach den neuen Schwellen aus dem Anwendungsbereich fallen.
Für die CSDDD wurden die Schwellen ebenfalls erhöht: Die Sorgfaltspflichten betreffen nach den neuen Angaben nur noch sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz. Die Anwendung wird nach der EU-Kommunikation auf Juli 2029 verschoben.
Für die doppelte Wesentlichkeit ist die CSDDD trotzdem relevant, weil Due-Diligence-Prozesse wichtige Eingaben für Impact Materiality liefern können: Wo treten negative Auswirkungen auf, wen betreffen sie, wie schwer sind sie, wie wahrscheinlich sind sie, und welche Abhilfe oder Prävention gibt es? Parallel läuft die Überarbeitung der ESRS. Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 Rückmeldungen zu überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards eingeholt. Die Entwürfe sollen