WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 10 von 29

9. Der Wirkungshaushalt#

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Der Wirkungshaushalt ist das zentrale Instrument einer Wirkungsfinanzpolitik. Er ersetzt nicht den Haushalt.

Er verändert seinen Maßstab. Ein klassischer Haushalt ordnet Einnahmen und Ausgaben. Er prüft Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Mittelverwendung und Haushaltsdisziplin. Das bleibt notwendig. Ohne rechtsstaatliche Haushaltsführung gibt es keine demokratische Legitimität. Der Wirkungshaushalt fügt eine zusätzliche Prüfebene hinzu: Welche Wirkung erzeugt der eingesetzte Euro im System? In der WÖk ist bereits angelegt, dass öffentliche Mittel Wirkungsinstrumente sind. Sie finanzieren Schulen, Pflege, Straßen, Kultur, Gerichte, Verwaltung, Sicherheit, Forschung, Gesundheit, Wohnen, Digitalisierung, Natur, Energie, Teilhabe und Krisenvorsorge. In jedem dieser Felder verändern sie Zustände. Deshalb reicht die Frage "Wie viel gibt der Staat aus?quot; nicht. Entscheidend ist, was dadurch besser, stabiler, gerechter, resilienter oder zukunftsfähiger wird [I2].

Der Wirkungshaushalt prüft vor der Ausgabe, während der Umsetzung und nach der Umsetzung.

Vor der Ausgabe fragt er: Welcher Zustand soll verändert werden? Welche Daten zeigen das Problem?

Welche Wirkung wird erwartet? Welche Alternativen bestehen? Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Welche Folgen entstehen bei Unterlassen? Während der Umsetzung fragt er: Erreicht die Maßnahme den richtigen Wirkungsraum? Werden Zustände verändert oder fließen nur Mittel ab? Entstehen Fehlanreize, Verdrängungseffekte oder Doppelstrukturen?

Nach der Umsetzung fragt er: Was hat sich verändert? Welche Wirkung war positiv, negativ, neutral oder unklar? Welche Annahmen waren falsch? Welche Folgekosten wurden vermieden? Welche neuen Risiken sind entstanden? Was muss im nächsten Haushalt anders entschieden werden? [I2] Das ist keine Technokratie. Demokratie entscheidet weiterhin über Prioritäten. Der Wirkungshaushalt sorgt aber dafür, dass politische Prioritäten mit Folgenwissen verbunden werden. Er ersetzt nicht den demokratischen Streit. Er macht ihn intelligenter.

Ein Wirkungshaushalt ist damit eine Lernarchitektur. Er verhindert, dass Programme fortgeführt werden, nur weil sie politisch eingeführt wurden. Er verhindert, dass Erfolg mit Mittelabfluss verwechselt wird. Er verhindert, dass Symbolpolitik gegenüber wirksamer Prävention Vorrang erhält. Und er macht sichtbar, wenn Sparen langfristig teurer wird.

9a. IOI: Wirkungseffizienz öffentlicher Investitionen#

Neben dem T-SROI braucht die Wirkungsfinanzpolitik eine operative Kennzahl für die Frage, wie viel positive Netto-Wirkung ein eingesetzter Euro tatsächlich erzeugt. Diese Kennzahl ist der IOI: Impact of Investment.

Der ROI fragt, wie viel finanzieller Rückfluss aus einer Investition entsteht. Der SROI erweitert diese Perspektive um soziale und ökologische Nutzen. Der T-SROI fragt, ob eine Investition ganze Systeme transformiert. Der IOI setzt eine Ebene früher an: Er fragt, wie viel positive Netto-Wirkung pro investiertem Euro entsteht. Formelhaft: IOI = positive Netto-Wirkung / Investitionssumme Oder in WÖk-Schreibweise: IOI = NWI / I Dabei steht NWI für den Netto-Wirkungs-Index und I für die Investitionssumme. Der IOI kann monetarisiert oder als Punktwert berechnet werden. Entscheidend ist nicht, dass jede Wirkung künstlich in Euro übersetzt wird, sondern dass sichtbar wird, welche Zustandsveränderung pro eingesetztem öffentlichen Euro entsteht.

Für den Wirkungshaushalt ist der IOI zentral. Er hilft zu unterscheiden, welche Programme pro Euro viel Wirkung erzeugen, welche Maßnahmen teuer und wirkungsschwach sind und wo Haushaltsblindleistung entsteht. Er kann außerdem zeigen, wo ein heute investierter Euro spätere Reparaturkosten vermeidet.

Der IOI ersetzt den T-SROI nicht. Er ergänzt ihn. Der IOI misst Wirkungseffizienz. Der T-SROI misst Transformationswirkung. Eine Maßnahme kann einen hohen IOI haben, weil sie pro Euro viel direkte positive Netto-Wirkung erzeugt. Eine andere Maßnahme kann einen hohen T-SROI haben, weil sie Standards, Märkte, Infrastrukturen oder Handlungspfade verändert. Gute Wirkungsfinanzpolitik braucht beide Perspektiven. Schutzregel: Der IOI darf nicht allein über öffentliche Investitionen entscheiden. Ein hoher IOI darf keine schweren negativen Wirkungen überdecken. Nichtkompensation, Wirkungsgrenzen, Grundrechte, Daseinsvorsorge, Zeithorizont, Datenqualität und demokratische Legitimation bleiben verbindlich.