Wirkungsoekonomisches schulkonze… · Onlinefassung · Abschnitt 25 von 42
18. Bildungswirkungsbudget und Lernwirkungsfonds#
Ein Bildungswirkungsbudget wäre ein persönlicher Förderanspruch jedes Kindes. Es wird nicht als Bargeld ausgezahlt, sondern als nutzbares Förderkonto für geprüfte Angebote: Lerntherapie, Nachhilfe, Mentoring, Sprachförderung, digitale Kompetenz, Kultur, Sport, psychische Stabilisierung, Begabungsförderung oder Elternberatung. Ein Lernwirkungsfonds finanziert Schulen, Kommunen und Partnerangebote, wenn diese nachweislich Lernbarrieren abbauen, Teilhabe stärken und positive Netto-Wirkung erzeugen. Wichtig ist: Die Wirkungsmessung bewertet nicht Kinder, sondern Angebote, Zugänglichkeit und Systemwirkung.
Grundbudget: jedem Kind steht ein Basiszugang zu Förderung und Potenzialentfaltung zu.
Wirkungsaufschlag: zusätzliche Mittel bei besonderen Belastungen, Risiken oder Potenzialen.
Geprüfte Anbieter: Qualität, Kinderschutz, Datenschutz, Würde und Wirksamkeit werden geprüft.
Schulische Steuerung: Förderpläne entstehen gemeinsam mit Kind, Eltern, Lehrkräften und Fachpersonen. Keine Beschämung: Der Zugang ist normalisiert und nicht an „Versagen“ gebunden.