WÖMS 2.0 · Onlinefassung · Abschnitt 23 von 244

A05 · Wirkungsgrenzen- und Rechteprüfung#

PDF-Fassung

Gate / Schutzmethode Wahrnehmen und Abgrenzen Version 1.0 · Quellen: INT-01 · INT-02 · INT-06 · EXT- NORM-01 · EXT-NORM-02 · EXT-SYS-16 Nicht kompensierbare Grenzen, Rechte, Mindeststandards und rote Linien vor Optimierung und Abwägung prüfen. Verbindlicher Output Ein Gate-Protokoll mit zulässig, redesignpflichtig oder unzulässig sowie dokumentierten Schutzmaßnahmen.

Einsatzrahmen Festlegung Geeignet Einsatz, wenn Auftrag, Grenze, Legitimität, Evidenz oder Beteiligung vor Beginn geklärt werden müssen. Nicht geeignet Nicht als Ersatz für Fachanalyse oder als nachträgliche Legitimation einer bereits feststehenden Entscheidung verwenden. Dauer 90–180 Minuten Beteiligte Fachübergreifend, einschließlich Recht und Betroffenenvertretung Benötigte Inputs Auftrag, vorhandene Daten und relevantes Kontextwissen Schnittstellen Vorgänger: A02–A04. Nachfolger: alle Gestaltungs- und Entscheidungsverfahren.

Vorgehen#

1. Relevante Menschen-, Kinder-, Arbeits-, Umwelt-, Tier-, Daten- und Demokratieschutzrechte bestimmen.

2. Planetare und gesetzliche Mindestgrenzen zuordnen.

3. Aktuelle und potenzielle Verletzungen identifizieren.

4. Schwere, Reichweite, Irreversibilität und Wahrscheinlichkeit bewerten.

5. Kompensation ausdrücklich ausschließen, wo Grenzen betroffen sind.

6. Entscheidung: freigeben, redesignen oder stoppen.

Leitfragen#

 Welche Wirkung darf nicht gegen Nutzen an anderer Stelle aufgerechnet werden?

 Welche Rechte gelten unabhängig von Zustimmung oder Marktpreis?

 Ist ein Schaden reversibel und wer trägt das Restrisiko?

A05 · Wirkungsgrenzen- und Rechteprüfung – Fortsetzung

Visualisierungs- und Canvas-Spezifikation#

Rote-Linien-Matrix: Schutzgut × Verletzungsart × Schwere × Reversibilität × Gate-Entscheidung.

Qualitätskriterien#

 Empfänger, Systemgrenzen und Referenzrahmen sind eindeutig.

 Empirische Befunde, Annahmen und normative Bewertungen bleiben unterscheidbar.

 Ergebnis führt zu einer klaren nächsten Entscheidung oder Lernfrage.

 Grenzen werden vor Nutzenoptimierung geprüft.

 Entscheidung und Begründung sind revisionsfähig.

 Betroffene erhalten Widerspruchs- und Eskalationswege.

Typische Fehlanwendungen und Schutzmaßnahmen#

 Ergebnis nicht als endgültige Wahrheit, sondern als versionierte Entscheidungsgrundlage behandeln.

 Betroffene, negative Wirkungen und Machtasymmetrien dürfen nicht durch Workshopkonsens verschwinden.

 Eine Ampelfarbe ohne Rechts- und Wirkungsbegründung ist Scheingenauigkeit.

 „Netto positiv“ darf keine Grundrechtsverletzung legitimieren.

Quellen- und Herkunftslinie#

Interne und externe Anschlussquellen: INT-01 · INT-02 · INT-06 · EXT-NORM-01 · EXT-NORM-02 · EXT-SYS-16. Die WÖMS-Ausgestaltung verbindet diese Quellen mit der wirkungsökonomischen Begriffs-, Grenz-, Nichtkompensations- und Rückkopplungslogik.