WÖMS 2.0 · Onlinefassung · Abschnitt 61 von 244
D10 · Wirkungsrisiko-Matrix#
Risikomanagement Bewerten Version 1.0 · Quellen: INT-01 · INT-03 · EXT-MGT-14 · EXT-NORM-02 · EXT-IMP-08 Potenzielle negative Zustandsveränderungen nach Schwere, Reichweite, Unabänderlichkeit, Wahrscheinlichkeit, Zeit und Datenqualität bewerten.
Verbindlicher Output Risikoregister mit Prävention, Owner, Frühwarnsignal, Restwirkung und Eskalationsstufe.
Einsatzrahmen Festlegung Geeignet Einsatz, wenn Wirkung priorisiert, gemessen, bewertet, verglichen oder evaluiert werden soll. Nicht geeignet Nicht zur Scheingenauigkeit, Personenbewertung oder Kompensation schwerer Schäden verwenden. Dauer 90–150 Minuten Beteiligte 5–10 Personen Benötigte Inputs Auftrag, vorhandene Daten und relevantes Kontextwissen Schnittstellen Vorgänger: C07/C09/B12. Nachfolger: E07/E10/H06.
Vorgehen#
1. Risiken aus System-, Nebenwirkungs- und Stresstests sammeln.
2. Betroffene und Schutzgüter zuordnen. 3. Schwere, Reichweite und Unabänderlichkeit bewerten.
4. Wahrscheinlichkeit und Zeitverlauf ergänzen.
5. Prävention, Minderung, Transfer und Akzeptanz unterscheiden.
6. Restwirkung und Eskalation freigeben.
Leitfragen#
Wie schwer wäre die Wirkung, selbst wenn sie selten ist?
Kann der Schaden rückgängig gemacht werden?
Wer entscheidet über akzeptiertes Restrisiko?
D10 · Wirkungsrisiko-Matrix – Fortsetzung
Visualisierungs- und Canvas-Spezifikation#
Erweiterte Matrix; Menschenrechts-/Grenzrisiken separat ohne Durchschnittsaggregation; Bow-Tie-Ansicht für kritische Risiken.
Qualitätskriterien#
Empfänger, Systemgrenzen und Referenzrahmen sind eindeutig.
Empirische Befunde, Annahmen und normative Bewertungen bleiben unterscheidbar.
Ergebnis führt zu einer klaren nächsten Entscheidung oder Lernfrage.
Schwere steht bei Grundrechten vor Wahrscheinlichkeit.
Präventionsmaßnahmen haben Owner und Termin.
Restwirkung wird nicht verborgen.
Typische Fehlanwendungen und Schutzmaßnahmen#
Ergebnis nicht als endgültige Wahrheit, sondern als versionierte Entscheidungsgrundlage behandeln.
Betroffene, negative Wirkungen und Machtasymmetrien dürfen nicht durch Workshopkonsens verschwinden.
Finanzielle Risikomatrix nicht unverändert auf Menschenrechte übertragen.
Akzeptanz nicht ohne Betroffenenperspektive erklären.
Quellen- und Herkunftslinie#
Interne und externe Anschlussquellen: INT-01 · INT-03 · EXT-MGT-14 · EXT-NORM-02 · EXT-IMP-08. Die WÖMS-Ausgestaltung verbindet diese Quellen mit der wirkungsökonomischen Begriffs-, Grenz-, Nichtkompensations- und Rückkopplungslogik.