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E-K39-1

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Quellentext

Bundeshaushaltsordnung, insbesondere § 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Bezugspunkt für den bestehenden haushaltsrechtlichen Grundsatz wirtschaftlicher Mittelverwendung, den die Wirkungsökonomie um Netto-Wirkung, Resilienz und langfristige Zustandsveränderung erweitert. Bundeshaushaltsordnung (BHO): https://www.gesetze-im-internet.de/bho/

Verwendet in Kapitel 39: Wirkungshaushalt und öffentliche Mittel