Abgrenzungs- und Kritikbegriff
Robotersteuer
Robotersteuer bezeichnet die Idee, Maschinen oder Roboter steuerlich zu belasten, wenn sie menschliche Arbeit ersetzen. In der WÖk ist sie ein Abgrenzungsbegriff, weil sie Automatisierung zu schnell als Maschinenstrafe rahmt.
Auf einen Blick
- Einordnung: Abgrenzungs- und Kritikbegriff im Bereich Abgrenzungsbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Automatisierung, Maschinenleistung, Maschinenleistungsrückkopplung.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Die Robotersteuer ist ein politischer Vorschlag, nach dem Unternehmen für den Einsatz von Robotern, KI oder automatisierten Systemen zahlen sollen, wenn dadurch menschliche Arbeit ersetzt wird. Sie reagiert auf die Sorge, dass Sozialabgaben, Lohnsteuer und Rentenbeiträge sinken, während Produktivität und Kapitalgewinne steigen. In der Wirkungsökonomie wird diese Sorge ernst genommen, aber der Begriff gilt als zu eng: Er bleibt in der Ersatzarbeitslogik gefangen und kann Automatisierung als Problem oder Strafe behandeln.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die WÖk fragt nicht, wie Maschinen bestraft werden, sondern welche Produktivität durch Maschinenleistung entsteht, welche Wirkung sie auf Mensch, Planet und Demokratie hat und wie automatisierte Wertschöpfung gesellschaftlich rückgekoppelt werden kann.
Verwendung
Verwendung
Robotersteuer nur als Abgrenzungs- und Suchbegriff verwenden. Präziser sind Maschinenleistungsrückkopplung, Maschinenwertschöpfungsbeitrag und Automatisierungsdividende.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Automatisierungsdividende
- Maschinenwertschöpfungsbeitrag
- Produktivitätssteuer
- Maschinenleistungsrückkopplung
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Robotersteuer“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise
Quellen und Vertiefungen
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