WÖMM 2.0 · Onlinefassung · Abschnitt 49 von 68
37. Governance und Rollen#
Abbildung 13: Governance mit drei Linien, Beteiligung und klaren Grenzen
37.1 Aufsichtsorgan#
Das Aufsichtsorgan setzt Mandat, Wirkungskompass und Wirkungsgrenzen, überwacht Strategie und Geschäftsleitung, prüft wesentliche Portfolio- und Transformationsentscheidungen und sorgt für unabhängige Kontrolle. Es darf Wirkung nicht an die operative Nachhaltigkeitsfunktion delegieren.
37.2 Geschäftsleitung und Wirkungsboard#
Die Geschäftsleitung trägt Gesamtverantwortung. Ein Wirkungsboard kann als integriertes Entscheidungsgremium dienen, darf aber kein paralleles Schattenmanagement erzeugen. Es verbindet Strategie, Finanzen, Risiko, Data, Personal, Operations und Wirkung. Seine Aufgabe ist Ressourcen- und Gate-Entscheidung, nicht Berichtsentgegennahme.
37.3 Drei Linien#
Tabelle 41: Drei Linien im WÖMM Linie Rolle Verantwortung 1. Linie Geschäftsbereiche, Produkte, Projekte, Prozesse Wirkung planen, umsetzen, messen, dokumentieren und früh eskalieren. 2. Linie Wirkungscontrolling, Risiko, Nachhaltigkeit, Compliance, Data Methoden, Benchmarks, Challenge, Datenqualität, Grenzen und Konsistenz sichern.
3. Linie Interne Revision, externe Assurance, Audit Unabhängig prüfen, ob Daten, Verfahren, Entscheidungen und Governance regelkonform und wirksam sind.
37.4 Beteiligungs- und Widerspruchsräume#
Beschäftigte, Betriebsrat, Betroffene, Kund:innen, Lieferanten, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erhalten je nach Wirkung Zugangs-, Informations-, Anhörungs- oder Widerspruchsrechte. Beteiligung bedeutet nicht, dass jede Gruppe jede Entscheidung trifft. Sie bedeutet, dass relevantes Wissen und legitime Betroffenheit nicht strukturell ausgeschlossen werden.