WÖMM 2.0 · Onlinefassung · Abschnitt 49 von 68

37. Governance und Rollen#

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Abbildung 13: Governance mit drei Linien, Beteiligung und klaren Grenzen

37.1 Aufsichtsorgan#

Das Aufsichtsorgan setzt Mandat, Wirkungskompass und Wirkungsgrenzen, überwacht Strategie und Geschäftsleitung, prüft wesentliche Portfolio- und Transformationsentscheidungen und sorgt für unabhängige Kontrolle. Es darf Wirkung nicht an die operative Nachhaltigkeitsfunktion delegieren.