WÖMM 2.0 · Onlinefassung · Abschnitt 49 von 68
37. Governance und Rollen#
Abbildung 13: Governance mit drei Linien, Beteiligung und klaren Grenzen
37.1 Aufsichtsorgan#
Das Aufsichtsorgan setzt Mandat, Wirkungskompass und Wirkungsgrenzen, überwacht Strategie und Geschäftsleitung, prüft wesentliche Portfolio- und Transformationsentscheidungen und sorgt für unabhängige Kontrolle. Es darf Wirkung nicht an die operative Nachhaltigkeitsfunktion delegieren.