Wie gut ist die Wirkungsökonomie eigentlich im Vergleich zu dem, was der Staat längst selbst macht?
Diese Frage wollte ich nicht nur theoretisch beantworten.
Deshalb habe ich fünf reale Bundesvorhaben aus den Bereichen Energie, Verkehr, Banken, Pflege und Verbraucherschutz genommen und die öffentlich sichtbare Nachhaltigkeits- und Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesregierung mit einem WÖk-Wirkungscheck verglichen.
Basis bilden auf Bundesebene die ressortübergreifenden Empfehlungen zur Prüfung von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung mithilfe der elektronischen Nachhaltigkeitsprüfung eNAP sowie das aktuelle Masterregister der Wirkungsökonomie.
Das Ergebnis ist interessanter als ein einfacher Wettbewerb zwischen zwei Methoden:
Die grundsätzliche Wirkungsrichtung stimmt erstaunlich häufig überein.
Die WÖk findet also nicht einfach „andere Wahrheiten“. Sie setzt vor allem dort tiefer an, wo aus einer Nachhaltigkeitsprüfung eine belastbare Wirkungssteuerung werden müsste: bei Bedingungen, Wirkmechanismen, Unsicherheit, Zurechnung, Nebenfolgen, Wirkungen zweiter und dritter Ordnung und der Frage, was aus dem Ergebnis für die nächste Entscheidung folgt.
Der Benchmark zeigt aber auch etwas anderes: wo die Wirkungsökonomie selbst noch besser werden muss.
Gerade deshalb finde ich diesen Vergleich so wichtig.
Der Benchmark
Ich habe den eNAP × WÖk-Benchmark mit fünf realen Bundesvorhaben durchgeführt - einschließlich Gegenprüfung der vollständigen Gesetzesfolgenabschätzungen und des aktuellen WÖk-Masterregisters.
Der Befund ist interessanter als ein einfaches „WÖk findet mehr“:
| Vorhaben | Übereinstimmung | Zentrale Abweichung der WÖk |
|---|---|---|
| StromVKG | 1/2 | Versorgungssicherheit bestätigt, Klimanutzen aber nur bedingt positiv: H₂-Fähigkeit ≠ tatsächliche Dekarbonisierung; Lock-in, Speicher/Flexibilität und Umlage werden stärker berücksichtigt |
| IVSG | 2/2 | Gleiche Richtung; WÖk macht aus „Digitalisierung senkt Emissionen“ eine überprüfbare Wirkungshypothese und ergänzt Rebound/Modal-Split |
| BRUBEG | 1/2 | Finanzresilienz bestätigt, aber sehr lange SDG-Kausalketten werden deutlich vorsichtiger bewertet und Zurechnung getrennt |
| Pflegegesetz | 2/2 | Sehr hohe Übereinstimmung; WÖk ergänzt vor allem System-, Verteilungs- und Rückkopplungsebene |
| UWG | 2/2 | Informations- und Verbraucherschutzeffekt bestätigt; nachgelagerte Markt- und Klimawirkung wird als Potenzial statt als bereits feststehende Wirkung behandelt |
Damit kommen wir auf 8 von 10 Punkten bzw. 80 % Richtungsübereinstimmung. In keinem einzigen Fall kommt die WÖk zum gegenteiligen Kernurteil. In zwei Fällen - StromVKG und BRUBEG - verändert sie die Einordnung aber materiell von einem relativ eindeutig positiven Narrativ zu einer konditionierten bzw. ambivalenten Ex-ante-Bewertung.
Die amtlichen Ausgangsbefunde sind tatsächlich ziemlich substanziell. Das StromVKG ordnet beispielsweise Versorgungssicherheit SDG 7, wirtschaftliche Resilienz SDG 8/9 und die wasserstofffähigen Kraftwerke SDG 13 zu. (Deutscher Bundestag) Beim IVSG steht sogar ausdrücklich im Entwurf, dass die Regelungen den Zielen des eNAP entsprechen; anschließend wird die Kette von digitaler Verkehrssteuerung über umweltfreundlichere Verkehrsträger bis zu sinkenden Emissionen formuliert. (Deutscher Bundestag) BRUBEG geht noch erheblich weiter und leitet von ESG-Risikoplänen Wirkpfade zu einer ganzen Reihe von SDGs ab. (Deutscher Bundestag) Beim Pflegegesetz werden die Nachhaltigkeitswirkungen mit SDG 3 und einer besseren, ortsnahen Versorgung verbunden und zugleich mehrere spätere Evaluationen vorgesehen. (Deutscher Bundestag) Beim UWG wird der Pfad von verlässlichen Umweltinformationen über Kaufentscheidungen bis zu nachhaltigerem Produktdesign und mittelbar Klimaschutz beschrieben. (Deutscher Bundestag)
Was der Test tatsächlich zeigt
eNAP und WÖk sehen auf der ersten Ebene erstaunlich ähnlich. Das ist aber kein überraschender Triumph der WÖk, denn die WÖk benutzt SDGs und DNS selbst als Teil ihres Referenzrahmens. 100 % „Kernfeld-Capture“ ist daher eher ein Konsistenztest als eine unabhängige Validierung.
Der eigentliche Unterschied entsteht eine Ebene tiefer. Die WÖk fragt konsequenter: Ist das schon Wirkung - oder erst Wirkungspotenzial? Welcher Mechanismus soll die Veränderung erzeugen? Was müsste dafür gelten? Welche Gegenwirkungen gibt es? Was passiert in zweiter und dritter Ordnung? Wer trägt Kosten und Nutzen? Was wäre ohne die Maßnahme passiert? Gibt es Lock-ins, Rebound oder Verlagerung? Wo liegen Wirkungsgrenzen? Und was soll passieren, wenn die erwartete Wirkung später nicht eintritt? Genau diese Trennung von Vorwirkung, Wirkungsermittlung, Evidenz/Zurechnung, Bewertung, Schutz/Systemprüfung und Rückkopplung ist in der aktuellen WÖk v1.5 verbindlich angelegt.
Das passt ziemlich genau zu der Selbstkritik der Bundesregierung an eNAP. Der Erfahrungsbericht beschreibt einerseits, dass eNAP brauchbare Ergebnisse liefern und bisher übersehene Nachhaltigkeitsaspekte sichtbar machen kann. Andererseits wird die Nachhaltigkeitsprüfung teilweise als „formalistische Pflichtübung“ wahrgenommen; eNAP helfe beim Finden passender Nachhaltigkeitsziele, aber nicht bei der Begründung oder beim Umgang mit Zielkonflikten. Zusätzlich werden fehlende Abstufungen der Wirkungsstärke und begrenzte Hilfen für Spillover-Effekte genannt. (Bundesregierung)
Und der Benchmark hat einen Schwachpunkt der WÖk selbst aufgedeckt
Das halte ich fast für das wichtigste Ergebnis.
Die WÖk-Architektur ist für politische Wirkungsanalyse derzeit weiter entwickelt als ihr operatives Masterregister.
Bei der Prüfung des aktuellen Masterregisters v1.4 habe ich beispielsweise gefunden, dass das Wirkungsfeld „Business Continuity“ zwar vorhanden ist, die zugehörigen WÖk-IDs WOK-G-221 bis 223 aber derzeit Antikorruption, Whistleblowing und Steuertransparenz messen. Ähnlich beim Feld „Patientensicherheit Kliniken“: Die IDs WOK-G-113 bis 115 enthalten ebenfalls Governance-Metriken statt klinischer Patientensicherheits-Outcomes.
Das heißt: Der richtige Wirkungsraum ist teilweise schon im Register - aber die Messinstrumente dahinter passen noch nicht präzise genug zum Gegenstand.
Für politische Wirkungsanalyse brauchen wir deshalb zusätzlich policy-spezifische KII-Familien, beispielsweise:
- Strom: Versorgungsadäquanz, gesicherte Leistung, Speicher/Flexibilität, Laufzeiten und H₂-Konversion.
- Verkehr: Modal Split, Fahrzeugkilometer, induzierter Verkehr, Zugang und tatsächliche CO₂-Veränderung.
- Banken: NPL/Default, Stresstestverluste, tatsächliche Kapitalallokation, KMU-Kreditzugang.
- Pflege: Patientensicherheitsereignisse, Ergebnisqualität, Pflegezeit statt Bürokratiezeit, Belastung und Fluktuation.
- Verbraucherpolitik: Irreführungsquote, verifizierte Claims, Verbraucherverständnis, Greenhushing und Dark-Pattern-Prävalenz.
Das ist ein echter Validierungsbefund gegen die eigene WÖk und sollte meiner Meinung nach unbedingt in die Weiterentwicklung des Masterregisters einfließen. Die eigene Governance verlangt genau diese Offenheit gegenüber Datenlücken und Scheingenauigkeit.
Mein Gesamturteil nach dem Test
Die sauberste Aussage ist jetzt:
eNAP und WÖk widersprechen sich nicht grundsätzlich. eNAP ist überraschend gut darin, betroffene Nachhaltigkeitsziele und grundsätzliche Wirkungsrichtungen sichtbar zu machen. Die WÖk setzt dort an, wo aus dieser Zuordnung eine überprüfbare Wirkungs- und Steuerungslogik werden muss.
Und noch wichtiger: Die vollständige staatliche Gesetzesfolgenabschätzung ist stärker als nur der Abschnitt „Nachhaltigkeitsaspekte“. Beim IVSG stehen Datenschutz, Belastungen kleiner Datenhalter und Evaluation bereits an anderer Stelle. Beim Pflegegesetz gibt es detaillierte Evaluationen. Beim BRUBEG ist eine Evaluation vorgesehen - allerdings hält der NKR ausdrücklich fest: Ziele, Kriterien und Datengrundlage nicht dargestellt. (Deutscher Bundestag)
Damit ist der faire Vergleich nicht „eNAP schlecht - WÖk gut“, sondern:
eNAP/DNS: Welches Ziel ist betroffen und in welche Richtung soll das Vorhaben wirken?
GFA: Welche Kosten, Folgen, Alternativen und Umsetzungsfragen entstehen?
WÖk: Wie belastbar ist der Wirkpfad, was passiert systemisch, welche Risiken und Grenzen bestehen, welche Alternative wäre besser - und wie wird das Ergebnis später in die nächste Entscheidung zurückgekoppelt?
Der Benchmark wurde mit Fallvergleich, Bewertungsmatrix, Claim Ledger, Quellen, WÖk-ID-Mapping und den gefundenen Registerlücken dokumentiert.
Der nächste wissenschaftlich wirklich spannende Schritt wäre dann nicht noch ein interner Test, sondern ein verblindeter externer Validierungsbenchmark: identische Gesetzestexte, vorher definierte Coding-Regeln, mehrere unabhängige Analyst:innen und später Abgleich mit tatsächlich eingetretenen Wirkungen. Dann könnten wir erstmals messen, ob die zusätzliche WÖk-Tiefe auch bessere Vorhersagen liefert - und nicht nur mehr Fragen stellt.
Quellen und Prüfbasis
- Empfehlungen zur Prüfung von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung
- eNAP im Portal Elektronische Gesetzesfolgenabschätzung
- BMJV: Ressortübergreifende Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsprüfung
- Bundesregierung: Erfahrungsbericht zu früher Einbeziehung und eNAP
- StromVKG - Bundestagsdrucksache 21/6279
- IVSG - Bundestagsdrucksache 21/2999
- BRUBEG - Bundestagsdrucksache 21/3058
- Pflegegesetz - Bundestagsdrucksache 21/1511
- Änderung des UWG - Bundestagsdrucksache 21/1855
- WÖk-Masterregister v1.5
- WÖk-Begriffsleitfaden führend v1.7
Weiterlesen: Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkpfad, Wirkungsrückkopplung und SDG+.
