Wirtschaft verstehen · Schritt für Schritt

Zwei T-Shirts. Bessere Wirkung. Andere Preise.

Das eine Shirt ist heute günstiger. Das andere braucht weniger frische Rohstoffe. Wie wird die bessere Herstellung auch wirtschaftlich interessanter? Wir gehen den ganzen Weg durch: vom Rohstoff über die Daten bis zum Preis und zum Unternehmensgewinn.

Ein erfundenes Lernbeispiel. Keine realen Produkte, keine geltende Wirkungssteuer. Die Datenwege beruhen auf bestehenden Standards. Die konkrete Abgaben- und Fondsrechnung ist ein Lehrentwurf, keine beschlossene Tarif- oder Auszahlungsnorm.

Lies zunächst die sichtbaren Absätze. Hinter den aufklappbaren Fragen stehen Zahlen, Herleitungen, Quellen und Grenzen.

01 · Die Ausgangslage

Gleiche Funktion. Unterschiedliche Herstellung.

Beide T-Shirts bestehen im Modell aus 200 Gramm Baumwollfasern. Bei B stammen drei Viertel davon aus zurückgewonnenen Fasern. Für Herstellung und Vertrieb setzen wir bei B zunächst höhere Kosten an. Ob das bei realen Produkten so ist, muss jeweils geprüft werden.

A

T-Shirt A

200 g frische Baumwollfasern.
8 Euro zugerechnete Kosten pro Shirt.

Heutiger Modell-Endpreis14,28 €

8 € Kosten + 4 € Stücküberschuss + 19 % Umsatzsteuer.

B

T-Shirt B

50 g frische + 150 g zurückgewonnene Fasern.
10 Euro zugerechnete Kosten pro Shirt.

Heutiger Modell-Endpreis16,66 €

10 € Kosten + 4 € Stücküberschuss + 19 % Umsatzsteuer.

Wer nur das Preisschild sieht, sieht den Unterschied bei den Fasern nicht. Auch Wasser, Arbeitsbedingungen oder Schadstoffe stehen nicht automatisch auf der Rechnung. Die Wirkungsökonomie will solche Unterschiede für wirtschaftliche Entscheidungen nutzbar machen. Sie verändert dafür die Regeln und Anreize, nicht die Freiheit, selbst zu entscheiden. [W1]

Was vergleichen wir genau - und was noch nicht?

Die Preise, Mengen und Kosten sind Lernannahmen. Beide Shirts sollen dieselbe Funktion erfüllen. Für eine reale Produktentscheidung wären Lebensdauer, Gebrauchstauglichkeit, Waschverhalten, Gesundheitsrisiken, Entsorgung und alle relevanten sozialen Folgen zusätzlich zu prüfen. Rezyklat allein beweist keine positive Gesamtwirkung.

Die Beispielrechnung verwendet zunächst ein verkauftes Shirt. Eine zweite Betrachtung je gleichwertigem Nutzungsjahr wäre nötig, wenn sich die Haltbarkeit unterscheidet. Das Beispiel behauptet keine vollständige Lebenszyklusanalyse.

Zugerechnete Kosten im Lernmodell, ohne Umsatzsteuer
PostenAB
Faser- und Stoffbeschaffung1,50 €2,00 €
Veredlung1,20 €1,80 €
Konfektion / eigene Herstellung2,30 €3,20 €
Logistik, Vertrieb und zugerechnete übrige Kosten3,00 €3,00 €
Summe8,00 €10,00 €

Der Stücküberschuss ist eine vereinfachte Rechengröße vor Ertragsteuern. Er ist keine vollständige Jahresgewinnrechnung und keine Aussage über die Rendite des eingesetzten Kapitals.

02 · Die Vorkette bleibt sichtbar

Ein T-Shirt beginnt nicht in der Näherei.

Erst entstehen die Fasern, dann Garn und Stoff. Der Stoff wird gefärbt und zum Shirt verarbeitet. Jeder Schritt liefert Informationen. Ein sauberer letzter Arbeitsschritt löscht die Folgen früherer Schritte nicht.

1 · FasernAnbau oder Rückgewinnung
2 · GarnAufbereitung und Spinnen
3 · StoffJersey herstellen
4 · FarbeFärben und Veredeln
5 · ShirtKonfektion und Vertrieb

Die Daten werden mit Materialmengen, Lieferungen und Produktionschargen verbunden. So lässt sich prüfen, was wirklich zu diesem Produkt gehört. Ein guter Jahresbericht des Konzerns reicht dafür nicht. [E7] [W1]

Was leisten NACE-Codes dabei?

NACE ordnet wirtschaftliche Tätigkeiten. Der Code sagt, welcher Arbeitsschritt vorliegt. Er vergibt weder eine Umweltnote noch einen Steuersatz. Für dieses Beispiel verwenden wir die Fassung NACE Rev. 2.1. [E1] [E2]

Tätigkeiten in NACE Rev. 2.1
Im BeispielCodeZuordnung und Grenze
Fasern anbauen oder zurückgewinnen01.16Anbau von Faserpflanzen
01.16 betrifft den Anbau frischer Fasern, nicht das Recycling. Die passende Recyclingaktivität ist fallbezogen gesondert zu klassifizieren.
Garn spinnen13.10Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
Jerseystoff herstellen13.91Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff
Stoff färben und veredeln13.30Veredlung von Textilien
T-Shirt herstellen14.10Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff
Zuordnung des hier angenommenen gestrickten Jerseyprodukts. Die tatsächliche Tätigkeit und die Erläuterungen der Klassifikation bleiben maßgeblich.

Ein Unternehmen kann mehrere Tätigkeiten ausführen. Sein Haupttätigkeitscode ersetzt nicht die Prozesszuordnung in der Lieferkette. Das vermeidet auch den Fehler, ein importiertes fertiges Shirt nur nach dem Code des Händlers zu bewerten.

Drei verschiedene Kennungen: NACE beschreibt die Tätigkeit. Eine Warenklassifikation wie die Kombinierte Nomenklatur beschreibt die Ware. Eine Produkt- oder Chargenkennung bezeichnet das konkrete Modell oder Los. Die WÖk-ID wiederum bezeichnet einen Prüfgegenstand im Wirkungsregister. Diese Kennungen sind nicht austauschbar. [E3] [W1]

Wie funktioniert das ohne Doppelzählung?

Eine Färberei erfasst ihre eigenen Emissionen. Der Hersteller übernimmt die auf seine Lieferung entfallende Menge. Für ihn gehört sie zur Vorkette. Bei der Produktbilanz darf dieselbe Emission nicht noch einmal als zusätzliches Ereignis gezählt werden, nur weil sie in zwei Unternehmensberichten steht.

Benötigt werden deshalb Prozess-/Chargenbezug, Zeitraum, Einheiten, Mengen, Abgrenzung und eine begründete Zuordnung. Sind nur Konzernjahreswerte bekannt, ist das Produktprofil noch nicht fertig. Nutzung und Entsorgung ergänzen die Bilanz; sie dürfen nicht still als null angesetzt werden. [E6] [E7]

03 · Was wissen wir - und woher?

Hinter jedem Wert steht ein nachvollziehbarer Weg.

Die UN-Nachhaltigkeitsziele zeigen, welche gesellschaftlichen Ziele berührt sind. Mess- und Berichtsstandards helfen dabei, Daten einheitlich zu erfassen. Erst die konkreten Betriebs- und Produktnachweise füllen diese Struktur mit Zahlen. [W1]

Erfundene Zahlen - echte Unterscheidung der Datenarten
Was wir betrachtenABWarum relevant?
Frische Fasern im Shirt200 g50 gRohstoffbedarf; SDG 12
Emissionen der modellierten Herstellungskette8,0 kg CO₂e3,4 kg CO₂eKlimabezug; SDG 13
Wasserverbrauch der betrachteten Färbecharge je Shirt30 Liter15 LiterWasser und Standort; SDG 6
Beschäftigte mit mindestens dem angesetzten Lebenslohn50 von 10090 von 100Arbeit und Einkommen; SDG 1 und 8

Die Wasser- und Lohndaten betreffen ausdrücklich die hier betrachteten Betriebe beziehungsweise Chargen. Eine Gesamtbewertung braucht zusätzliche Nachweise für die anderen Herstellungsschritte. Die SDG-Zuordnung ist eine begründete WÖk-Einordnung, keine UN-Zertifizierung.

Material: Stückliste, GRI 301-1/301-2 und SDG 12

Alltagssatz: Wir prüfen, wie viel neues Material für die gleiche Funktion nötig ist und welche zusätzlichen Folgen die Alternative hat.

Nachweise: Materialbuchhaltung, Lieferbelege, Chargenmix und Stückliste. Im Lernmodell gehen 250 kg Fasern in eine homogene Charge mit 1.000 Shirts. Die fertigen Shirts enthalten zusammen 200 kg Fasern; 50 kg Produktionsreste wären gesondert zu untersuchen. Bei B stammen 187,5 kg des Inputs aus Rezyklat. Bei unverändertem Mischungsverhältnis im Output sind das 75 % beziehungsweise 150 g je fertigem Shirt.

Inputanteil B = 187,5 kg / 250 kg = 75 %
Rezyklat im fertigen Shirt B = 200 g × 75 % = 150 g
Frische Fasern B = 200 g - 150 g = 50 g

GRI: 301-1 erfasst Materialinput, 301-2 den Rezyklatanteil des Inputs. Ein Unternehmensanteil ist nicht automatisch der Anteil jedes verkauften Produkts. Die hier gezeigte Produktzuordnung benötigt den zusätzlich angenommenen homogenen Chargenmix. [E4]

SDG: 12.2 Ressourcen und 12.5 Abfallvermeidung/Recycling. Rezyklatinput, Abfallrecyclingquote und Recyclingfähigkeit sind drei unterschiedliche Größen. [E13]

WÖk-Register: Für diese konkrete Rezyklatinput-Messung wird hier keine Kennung erfunden. Ein Registereintrag für verwertete Abfälle darf nicht ersatzweise als Input-Rezyklatquote verwendet werden. Die verbindliche Produktzuordnung bleibt bis zur Prüfung des führenden Registers offen.

Klima: Produktbilanz, GRI 305 und SDG 13

Nachweise: Prozessdaten, Energieverbrauch, Emissionsfaktoren, Materialien und Transporte mit passenden Bezugsgrößen. Im Beispiel sind die fünf getrennten, nicht überlappenden Emissionsmengen erfunden.

A: 2 + 1 + 3 + 1 + 1 = 8,0 kg CO₂e
B: 1 + 0,6 + 0,8 + 0,6 + 0,4 = 3,4 kg CO₂e

Diese Summe reicht von der Faserbereitstellung bis zur angenommenen Marktbereitstellung. Sie enthält keine bereits abgeschlossene Bilanz zu Nutzung und Entsorgung. Die Ansätze umfassen jeweils Herstellung von Fasern, Garn/Stoff, Veredlung, Konfektion und Transport.

GRI: 305-1, 305-2 und 305-3 strukturieren direkte, energiebezogene und weitere indirekte Emissionen einer Organisation. Für einen Produktfußabdruck kommen die Regeln einer Produktbilanz und die konkrete Zurechnung hinzu. [E6] [E7]

Versionshinweis: Die neu veröffentlichten Standards GRI 102 und 103 gelten für Berichterstattung ab Januar 2027; frühere Anwendung ist möglich. Historische Berichte werden nicht durch bloßes Umbenennen in neue Standards umgewandelt. [E10]

Registerkandidat: WOK-P-125, „Produktlebenszyklus CO₂ - PCF“, v1.5. Der verwendete Snapshot nennt ausdrücklich einen fehlenden validierten Benchmark. Deshalb erzeugt diese Vorschau aus 8,0 beziehungsweise 3,4 kg keinen verbindlichen Klimascore. [W3]

SDG: thematischer Klimabezug zu SDG 13. Ziel 13.2 betrifft die Integration von Klimamaßnahmen in Politik und Planung; es ist kein offizieller Produktgrenzwert. Weniger Emissionen bedeuten in diesem Vergleich eine geringere Belastung, nicht automatisch eine regenerative oder insgesamt positive Wirkung. [E14]

Wasser: GRI 303-3/303-4/303-5, Standort und SDG 6

GRI unterscheidet Entnahme, Einleitung und Verbrauch. Für die fiktive Charge nehmen wir konstante Wasserspeicherung und keine weiteren relevanten Wasserströme an. Unter genau dieser Annahme ergibt die Differenz aus Entnahme und Einleitung den Verbrauch. [E5]

A: (0,100 - 0,070) ML × 1.000.000 Liter/ML / 1.000 Shirts = 30 Liter je Shirt
B: (0,060 - 0,045) ML × 1.000.000 Liter/ML / 1.000 Shirts = 15 Liter je Shirt

Die Bewertung braucht außerdem Standort, Wasserstress, Jahreszeit und Abwasserqualität. 15 Liter an einem stark belasteten Standort sind nicht allein durch die kleinere Zahl automatisch besser als 30 Liter an jedem beliebigen anderen Ort.

SDG: 6.3 für Wasserqualität und 6.4 für Wassernutzung und Wasserknappheit. [E11]

Register: WOK-E-122 bezeichnet im Snapshot wasserstressbezogene Entnahme, nicht schlicht Verbrauch in Litern. WOK-E-124 betrifft Abwasserqualität relativ zu einer anwendbaren Grenze. Keine der Kennungen wird hier ohne passende Standort- und Rechtsdaten als fertiger Score verwendet. [W3]

Arbeit und Gesundheit: Was GRI belegt - und was zusätzlich nötig ist

Die beiden fiktiven Nähereien haben jeweils 100 Beschäftigte. Lohn- und Arbeitszeitnachweise werden mit einer regional und zeitlich passenden Lebenslohnreferenz verglichen. Im Beispiel erreichen 50 beziehungsweise 90 Beschäftigte diese Referenz.

A: 50 / 100 × 100 = 50 %
B: 90 / 100 × 100 = 90 %

GRI 414-2 berichtet über negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und Maßnahmen. Es liefert nicht automatisch eine Lebenslohnquote für ein Shirt. Die Quote oben benötigt die zusätzlichen Lohn-, Zeit- und Referenzdaten. Screening- oder Auditquoten sind ebenfalls kein Beweis, dass sämtliche Arbeitsrechte eingehalten werden. [E8]

GRI 403-9 erfasst Arbeitsunfälle und Bezugsstunden. Eine solche Unfallrate ist keine Zahl verursachter Unfälle pro Shirt. Standort, Beschäftigtengruppe, Zeitraum und Abgrenzung bleiben erforderlich. [E9]

SDG: 8.5 Arbeit und Entgelt, 8.7 Kinder-/Zwangsarbeit sowie 8.8 Arbeitsrechte und Sicherheit. Der ausgewählte WÖk-Eintrag WOK-S-101 ist im Register zusätzlich mit SDG 1.2 verknüpft. Mehrere Zielbezüge erzeugen keine mehrfach gezählte Wirkung. [E12] [W3]

Datenschutz: Öffentlich gezeigt würden Aggregat, Methode, Prüfstelle, Zeitraum und Belegverweis. Persönliche Lohnlisten und Beschäftigtendaten gehören nicht auf die öffentliche Produktseite.

04 · Die Bewertung

Die Skala ordnet ein. Sie erfindet keine Fakten.

Die WÖk verwendet unter anderem eine Skala von -3 bis +3. Welche Messung zu welchem Wert führt, muss für den betrachteten Fall begründet und dokumentiert sein. Ein guter Wert in einem Bereich darf schwere Schäden in einem anderen nicht verdecken. Fehlende Daten bleiben offen. [W1]

-3negativ-2-10Bezug+1+2+3positiv
Ein tatsächlich nachvollziehbarer Weg vom Messwert zum Teilscore

Der vorhandene Registerauszug WOK-S-101 enthält eine Beispielskala zur Lebenslohnabdeckung, deren Schwellen noch nicht empirisch validiert sind. GRI legt diese WÖk-Schwellen nicht fest. [W3]

WOK-S-101, v1.5: Beispielschwellen zur Lebenslohnabdeckung
Beschäftigtenanteil mit LebenslohnTeilscore
Mindestens 95 %+3
80 bis 94 %+2
60 bis 79 %0
40 bis 59 %-2
Unter 40 %-3

Damit ergibt sich mit diesen Beispielschwellen für A bei 50 % ein Teilscore von -2 und für B bei 90 % ein Teilscore von +2. Die Skala benutzt nicht alle sieben möglichen Punkte. Für Zwischenwerte sind hier keine weiteren Zuordnungen festgelegt.

Kein Gesamtscore: Diese Einordnung betrifft nur die Lebenslohnabdeckung des betrachteten Betriebs. B hat damit noch keine positive Gesamtfreigabe. Die anderen relevanten Felder und ihre Grenzen müssen separat geklärt werden. Für diese erfundenen Shirts wird daher kein verbindlicher FinalScore ausgewiesen.

Warum der Steuertarif nicht direkt aus dem Gesamtscore entsteht

Im WStG-3.0-Entwurf liefern Daten und Scorecards Nachweise. Erst ein gesondert gesetzlich bestimmtes Modul verbindet zulässige konkrete Merkmale mit einer Rechtsfolge. Die ältere Vorstellung einer frei eingeführten Umsatzsteuerstaffel für sämtliche Produkte ist keine heutige nationale Umsetzung. [W2]

Deshalb nimmt das folgende Preisbeispiel keinen ungesicherten Gesamtpunktwert als Rechengrundlage. Es zeigt separat eine einheitliche finanzielle Beispielregel für einen messbaren Materialparameter. Das Gesamtmodell prüft darüber hinaus weiterhin alle relevanten Wirkungen und Schutzgrenzen.

05 · Belastung und Entlastung

Was zahlt die Kundin jetzt?

Im Ausgangsbeispiel nimmt eine zusätzliche Wirkungsbelastung A einen Teil seines Preisvorteils. Der Wirkungsfonds finanziert daneben eine Entlastung für die nach den gemeinsamen Regeln berechtigte Alternative. B vermeidet darin nicht bloß einen neuen Zuschlag: Die Kundin zahlt weniger als vorher. Herstellungskosten und Stücküberschüsse bleiben im ersten Vergleich gleich.

Ein durchgerechnetes Lernmodell: Die Architektur von Belastung und Entlastung ist in der WÖk angelegt. Die Faserregel und die Fondsaufteilung hier sind veränderbare Lehrannahmen. Sie sind kein beschlossener Tarif und keine reale Produktfreigabe.

A · Tatsächliche Zahlung beim Kauf

17,85 €

Vorher 14,28 €

Herstellung und Vertrieb8,00 €
Zusätzliche Wirkungsbelastung3,00 €
Fonds zahlt für diesen Kauf0,00 €
Stücküberschuss4,00 €
Umsatzsteuer2,85 €

B · Tatsächliche Zahlung beim Kauf

14,26 €

Vorher 16,66 €

Herstellung und Vertrieb10,00 €
Zusätzliche Wirkungsbelastung0,00 €
Fonds zahlt für diesen Kauf2,40 €
Stücküberschuss4,00 €
Umsatzsteuer2,66 €

A wird um 3,57 € teurer. B wird um 2,40 € günstiger als B vorher.

Eine relative Verbilligung heißt: B kostet weniger als A. Eine absolute Verbilligung heißt: B kostet weniger als B vorher. Erst die zweite Aussage zeigt hier die aktive Entlastung. Kaufkraftschutz verlangt darüber hinaus eine Prüfung der verfügbaren Alternativen und der Belastung verschiedener Haushalte.

Woher kommen die Beträge?

Für beide Shirts gilt dieselbe zusätzliche Materialregel: 25 Prozent der Fasermasse bleiben frei. Die darüber hinausgehenden frischen Fasern werden im Modell mit 20 Euro je Kilogramm belastet. A enthält 200 g frische Fasern, B 50 g. Deshalb entstehen für A 3 Euro, für B null Euro zusätzliche Belastung.

Wirkungsbelastung = Lernsatz × max(0, frische Fasern - Freianteil × Fasermasse)

Für eine berechtigte Alternative sieht die zusätzliche Fondsregel zunächst denselben Lernsatz je Kilogramm nachgewiesener zurückgewonnener Faser vor. Die Auszahlung ist auf den Kaufbetrag begrenzt. Reicht das verfügbare Budget nicht, werden die Ansprüche im gleichen Verhältnis gekürzt und je Stück auf volle Cent abgerundet. Ein guter Materialwert allein begründet keine Berechtigung: Dafür werden ein ausreichend geprüftes Gesamtprofil und erfüllte Schutzgrenzen vorausgesetzt.

Gewünschte Entlastung = Lernsatz × zurückgewonnene Fasern
Auszahlungsanteil = min(1, verfügbares Budget / Summe gewünschter Entlastungen)

Bei je 100 Verkäufen entstehen 300 Euro Aufkommen. 20 Prozent, also 60 Euro, bleiben als offengelegte Reserve für weitere Aufgaben im Fonds. Die übrigen 240 Euro verteilen sich auf 100 berechtigte Käufe von B: 2,40 Euro je Stück. Die gewünschte volle Entlastung von 3 Euro je B ist in diesem Szenario nicht vollständig finanziert; 60 Euro fehlen dafür. Die Auszahlung wird deshalb auf das vorhandene Budget begrenzt.

Damit folgen die Zahlbeträge aus den Regeln. Der frühere Preis von A ist eine Vergleichsmarke, kein festgesetzter Zielpreis für B. Die Rechnung verwendet keine Herstellungskostensenkung. Verwaltungskosten und weitere Finanzierungsquellen stehen im Ausgangsmodell ausdrücklich bei null; im Reglerbereich lassen sie sich gesondert ansetzen.

Was erhält das Unternehmen und wie wird die Umsatzsteuer behandelt?

Bei der aktuellen Reglereinstellung zahlt die Kundin für B 14,26 € und der Fonds 2,40 €. Zusammen erhält der Verkäufer 16,66 €. Darin sind 2,66 € Umsatzsteuer enthalten. Nach Umsatzsteuer verbleiben 14,00 €; nach 10,00 € zugerechneten Kosten verbleiben 4,00 € Stücküberschuss.

Gegenleistung = Zahlung der Kundschaft + preisbezogene Fondsleistung
Umsatzsteuer = Gegenleistung × Umsatzsteuersatz / (1 + Umsatzsteuersatz)

Ein unmittelbar preisbezogener Zuschuss gehört nach § 10 Absatz 1 UStG zur Gegenleistung. Er wird deshalb nicht als fiktiver Rabatt vor Berechnung der Umsatzsteuer abgezogen. Der Fonds ist ein eigener Geldfluss. Die bestehenden Umsatzsteuer- und Vorsteuerregeln werden durch die Demo nicht ersetzt. Die Zulässigkeit eines konkreten neuen Abgaben- und Fördermoduls ist separat zu prüfen. [E19] [W2]

Selbst prüfen: Absatz, Finanzierung und Preisweitergabe ändern
20,00 € je kg
20 %
100 %

Budget begrenzt: 60,00 € fehlen zur gewünschten vollen Entlastung. Ausgezahlt werden nur verfügbare Mittel.

Fondsbudget der Modellperiode
Zusätzliches Belastungsaufkommen300,00 €
Weitere verfügbare Mittel0,00 €
Verwaltungskosten0,00 €
Reservierter Anteil60,00 €
Ausgezahlte Produktentlastung240,00 €
Lücke zur gewünschten vollen Entlastung60,00 €
Rechnerischer Budgetsaldo60,00 €

Sinkt das Aufkommen, sinkt ohne weitere verfügbare Finanzierung auch die Auszahlung. Ein negativer rechnerischer Budgetsaldo zeigt ungedeckte Kosten, keinen verfügbaren Geldbestand. Erwartete vermiedene Schäden sind kein Guthaben auf dem Fondskonto. Dieselben Mittel werden nicht zugleich für Produktentlastung, Schadensbeseitigung und Wirkungseinkommen ausgegeben.

Bei halber oder fehlender Weitergabe kann ein Teil des Zuschusses beim Anbieter verbleiben; die Anzeige macht den veränderten Stücküberschuss sichtbar. Die volle Weitergabe im ersten Vergleich ist eine Modellannahme, kein behauptetes Marktgesetz. Die Verteilung eines bekannten Periodenbudgets ersetzt noch kein operatives Verfahren: Für einen zugesagten Zuschuss beim Kauf wären vorab verfügbare und reservierte Mittel sowie klare Anspruchs- und Kontrollregeln erforderlich.

06 · Warum Unternehmen reagieren

Das bessere Angebot wird bezahlbar, ohne die Herstellung kleinzurechnen.

Im ersten Vergleich bleiben bei beiden Shirts vier Euro Stücküberschuss. Der Verkäufer von B erhält einen Teil seiner Gegenleistung von der Kundschaft und einen Teil aus dem Fonds. Die höheren Herstellungskosten werden nicht durch niedrigere Löhne oder eine erfundene Effizienzsteigerung beseitigt. Für Käufer wird die bessere Alternative trotzdem attraktiver.

Ein Unternehmen kann auf veränderte Nachfrage mit anderen Vorprodukten und besseren Verfahren reagieren. Der Anreiz reicht zurück in die Lieferkette. Ob Absatz und Herstellung tatsächlich so reagieren, muss später beobachtet werden. Das Beispiel berechnet einen Preisimpuls; es behauptet keine schon eingetretene Markttransformation.

Was passiert ohne vollständige Preisweitergabe?

Bei fehlender Weitergabe bleibt der Käuferpreis von B unverändert, während der Stücküberschuss des Verkäufers steigt. Dann ist das Entlastungsziel beim Kauf verfehlt. Anspruch, Auszahlung, Preisweitergabe und tatsächliche Folgen brauchen getrennte Regeln und Kontrollen.

Gibt es Gewinn nur noch bei positiver Gesamtwirkung?

Auch A erzielt einen positiven Stücküberschuss. Eine einzelne Produktbelastung beweist keine umfassende Eigenschaft des Wirtschaftssystems. Die Zielrichtung ist, bessere Wirkung wirtschaftlich attraktiver zu machen und schädliche Wettbewerbsvorteile abzubauen. Steuern, Förderung, Beschaffung, Recht, Daten und Rückkopplung wirken zusammen. Ein hoher Gewinn ist kein Nachweis positiver Wirkung.

Nichtkompensation schützt harte Grenzen. Die Reverse Merit Order begrenzt positive Gesamtbehauptungen bei kritischen Defiziten. Eine Zahlung ersetzt keine Schutzprüfung und legitimiert keinen Rechtsverstoß.

B wird für die Fondsrechnung als ausreichend geprüft angenommen. Die Beispieldaten allein belegen das nicht. Eine reale Gesamtbewertung bleibt offen.

07 · Internationale Lieferketten

Die Herkunft darf das Profil nicht ausradieren.

Ein in Deutschland genähtes Shirt kann importierte Fasern enthalten. Ein vollständig importiertes Shirt hat ebenfalls eine Vorkette. Im Entwurf sollen für denselben Absatzmarkt gleiche nachgewiesene Produkteigenschaften nach derselben Regel behandelt werden. Die Herkunft allein bestimmt keine bessere oder schlechtere Wirkung.

Für dieselben Produktdaten: A 3,00 €, B 0,00 €. Keine Änderung durch die Herkunft.

Inländische Herstellung: Der gesetzlich bestimmte Erstinverkehrbringer wäre für das fertige Produkt verantwortlich.

Die internationale Funktionslogik im Detail
Vorgeschlagene Rollen, keine bereits geltenden WÖk-Pflichten
FallDatenErhebung im vorgeschlagenen Produktmodul
Inländische HerstellungGesamte relevante Kette, auch ausländische VorstufenEinmal beim gesetzlich bestimmten Erstinverkehrbringer
Importierter Stoff / importierte FasernMengen-, Herkunfts- und Prozessbelege gehen ins fertige Shirt einIn diesem Entwurf nicht schon dieselbe Produktabgabe auf den Inputimport
FertigproduktimportDasselbe Produktprofil einschließlich ausländischer HerstellungsstufenEinmal beim gesetzlich bestimmten Verpflichteten für die Bereitstellung im Absatzmarkt
Mehrere HandelsstufenBezug auf unveränderte Charge und ErhebungsstatusKein erneuter gleicher Aufschlag je Weiterverkauf
EU-Bezug / DirektversandGleichwertige Nachweise unabhängig vom Sitz; klare VerantwortlichkeitKein fiktiver nationaler Zoll und keine erfundene pauschale Plattformhaftung
Export / WiederausfuhrNachgewiesener Bestimmungsmarkt und ErhebungsstatusAussetzung oder Rückzahlung müsste ein Gesetz ausdrücklich regeln; hier nicht als bestehender Anspruch vorausgesetzt

Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und bereits bestehende andere Abgaben bleiben rechtlich eigenständig. In der Vergleichsrechnung werden mögliche Unterschiede darin nicht simuliert. Der Routenwechsel testet nur, ob dieses neue Modul bei identischen Daten gleich rechnet.

Ein Datenregister müsste nachhalten, für welche Produktmenge und welches Modul bereits erhoben wurde. Anerkannte gleichwertige ausländische Nachweise sind vorzusehen. Vertrauliche Betriebs- und Beschäftigtendaten benötigen abgestufte Zugriffsrechte.

Was muss vor einer internationalen Einführung rechtlich geprüft werden?

Artikel 110 AEUV und die GATT-Regeln zur Inländerbehandlung setzen Grenzen für diskriminierende inländische Steuern. Formell gleiche Regeln reichen nicht aus, wenn ihre tatsächliche Anwendung importierte gleichartige Waren ungerechtfertigt benachteiligt. Gerade Unterschiede nach Herstellungsmethoden erfordern eine eigene rechtliche Prüfung. [E17] [E18]

Für gleichwertige Prüfungen, Standardwerte bei Datenlücken, Übersetzung, Kosten, Berichtigung und Widerspruch brauchen wir Regeln. „Keine Daten“ wird fachlich nicht zu „beste Wirkung“ oder automatisch zu einer frei erfundenen Höchststeuer. Welche Folgen ein fehlender Nachweis auslöst, muss das jeweilige Gesetz bestimmen.

Keine doppelten Vorteile und keine sachlich ungerechtfertigte Doppelbelastung: derselbe Vorgang darf nicht durch mehrfaches Umdeklarieren entlastet werden. Bereits wirksame Bepreisungen desselben Wirkungsaspekts müssen koordiniert werden. [W2]

08 · Ein Beispiel, nicht das ganze Modell

Wirkungsökonomie endet nicht am Preisschild.

Bei einem T-Shirt werden Materialien, Arbeit und Preise sichtbar. Bei einer Wohnung geht es auch um Warmkosten, Gesundheit und Wohnsicherheit. Bei Medien um Informationsqualität, Manipulationsrisiken und demokratische Handlungsfähigkeit. Die WÖk untersucht die relevanten Folgen - auch dann, wenn sie nicht sinnvoll in Euro ausgedrückt werden können. [W1]

SDG+ konkretisiert vorhandene UN-Bezüge und ergänzt WÖk-eigene Anforderungen. Es behauptet nicht, Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit hätten zuvor vollständig in den SDGs gefehlt. Das gemeinsame Prinzip ist: erst den konkreten Zusammenhang verstehen, dann bewerten, passende Instrumente wählen und die tatsächlichen Folgen prüfen.

Menschen entscheiden weiterhin selbst. Der Markt bleibt. Seine Regeln sollen bessere Wirkung wirtschaftlich interessanter machen - und Schäden nicht länger zum versteckten Wettbewerbsvorteil werden lassen.

Quellen und Status

Was stammt woher?

Die amtlichen und fachlichen Quellen belegen Definitionen, Berichtsinhalte und rechtliche Rahmenbedingungen. Sie liefern nicht die erfundenen T-Shirt-Zahlen, die Beispieltarife oder einen empirischen Beweis des Gesamtmodells. Die Quellen wurden am 9. Oktober 2026 eingesehen.

Primärquellen und WÖk-Grundlagen öffnen
Welche Fragen bleiben im Lernmodell offen?

Für eine reale Umsetzung wären der gesetzliche Tatbestand der vorgeschlagenen Produktbelastung, die fachliche Kalibrierung, die vollständige aktuelle Registerzuordnung und echte Fall- und Lieferkettendaten zu bestimmen. Verteilungs- und Marktfolgen müssten mit geeigneten Daten geprüft werden. Das WStG 3.0 ist ein Entwurf; diese Seite beschreibt keine bereits geltende Abgaben- oder Förderregel.

Die Modellrechnung ist nachvollziehbar. Sie ist keine fachliche Freigabe realer Produkte. Einfache Zahlen erklären hier einen Mechanismus; die tatsächlichen Wirkungen, Rechte, Kosten und betroffenen Menschen erfordern eine eigenständige Prüfung.