Öffentliche Wirkungskennzahl
Fiskalischer Wirkungsgrad
Der fiskalische Wirkungsgrad beschreibt den monetär bewerteten, kausal zugerechneten direkten Nettonutzen je diskontiertem öffentlichen Euro.
Auf einen Blick
- Der Nenner ist ein klar abgegrenzter öffentlicher Mitteleinsatz in Euro.
- Die Kennzahl eignet sich für Haushalte, Förderungen, Subventionen und öffentliche Investitionen mit vergleichbarer Preis- und Zeitbasis.
- Nicht-monetäre Ergebnisse bleiben als Wirkungsprofil oder klar benannte Intensität sichtbar.
- Eine hohe Kennzahl ersetzt weder Nichtkompensation noch demokratische Haushaltsentscheidungen.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Der fiskalische Wirkungsgrad ist die auf öffentliche Mittel bezogene monetäre Verhältniskennzahl. Sein Zähler ist der Barwert eines kausal zugerechneten direkten Nettonutzens in Euro, sein Nenner ein klar abgegrenzter öffentlicher Mitteleinsatz in Euro derselben Preisbasis. Nicht-monetäre Wirkungsprofile sind wichtig, werden aber nicht unbemerkt zum Euro-Zähler gemacht. Damit eine Rechnung tragfähig ist, müssen Zweck, Bilanzgrenze, Zeitraum, Zurechnung, Nebenwirkungen, Datenqualität und Nichtkompensation sichtbar sein.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Er hilft, öffentliche Finanzentscheidungen nach positiver Netto-Wirkung zu prüfen. Er ersetzt weder demokratische Haushaltsentscheidungen noch Schutzgrenzen; ein hoher Wert darf schwere negative Wirkungen nicht wegverrechnen.
Verwendung
Verwendung
Für die Wirkung öffentlicher Mittel verwenden. Bei privatem Kapital oder bei einem anderen Einsatz ist stattdessen IOI oder der allgemeiner gefasste wirkungsökonomische Wirkungsgrad präziser.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Impact-of-Investment / IOI
- Wirkungsökonomischer Wirkungsgrad
- ROI
- Effizienz
Rechenlogik
Fiskalische Wirkungsformel
Fiskalischer Wirkungsgrad = Barwert des kausal zugerechneten direkten Nettonutzens in EUR / Barwert des klar abgegrenzten öffentlichen Mitteleinsatzes in EUR
Zähler und Nenner sind Euro derselben Preisbasis. Der Nenner umfasst ausschließlich den abgegrenzten öffentlichen Mitteleinsatz, etwa eine Ausgabe, Förderung, Subvention oder öffentliche Investition.
Nicht-monetäre Wirkungswerte sind mit ihrer Einheit getrennt auszuweisen. Schwere negative Wirkungen dürfen nicht durch einen hohen Wert wegverrechnet werden; Nichtkompensation bleibt eine Schutzgrenze.
Vertiefung
Vertiefte Begriffsstruktur
Öffentlicher Euro als Nenner
Die Besonderheit ist nicht die Wirkungsseite, sondern der Bezug auf öffentliche Mittel. Das macht die Kennzahl für Haushalte, Förderungen, Subventionen und öffentliche Investitionen geeignet.
- Fiskalischer Wirkungsgrad = Barwert des direkten Nettonutzens in Euro / Barwert des klar abgegrenzten öffentlichen Mitteleinsatzes in Euro.
- Öffentliche Investitionen können zugleich als IOI betrachtet werden; IOI ist jedoch nicht auf öffentliche Mittel beschränkt.
- Steuerung braucht zusätzlich Rückkopplung, Transparenz und demokratische Kontrolle.
Verknüpfungen