WÖk-Präzisierungsbegriff
Staatsziele und Verfassungsaufträge
Staatsziele und Verfassungsaufträge geben staatlichem Handeln eine verbindliche öffentliche Orientierung. Sie ergänzen Grundrechte und Staatsstrukturprinzipien, ersetzen sie aber nicht.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Demokratiebegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an SDG+, Grundgesetz, Art. 20a GG.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Zum verfassungsrechtlich wichtigen Orientierungsrahmen zählen insbesondere tatsächliche Gleichberechtigung, natürliche Lebensgrundlagen und Tiere in Verantwortung für künftige Generationen, Sozialstaatlichkeit, europäische Integration und Friedensgebot. Art. 20 GG enthält dagegen Staatsstrukturprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat; Grundrechte sind eine eigene Kategorie. Staatsziele sind bei Gesetzgebung, Auslegung, Ermessen und Abwägung relevant, schaffen aber nicht automatisch einen individuellen Leistungsanspruch.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Staatsziele sind im WÖk-Mehrebenen-Normen- und Zielrahmen nationale Anker neben Völkerrecht, europäischer Menschenrechtsordnung, EU-Recht, SDGs und SDG+. Eine Wirkungsbewertung macht weder aus einem Score ein Gerichtsurteil noch aus Menschen eine Rangliste; rechtliche Folgen werden gesondert geprüft.
Verwendung
Verwendung
Grundrechte, Staatsstrukturprinzipien und Staatsziele präzise unterscheiden. Bei konkreten Rechtsfolgen keine Rechtsberatung oder automatische Verfassungswidrigkeit behaupten.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht jedes verfassungsrechtlich bedeutsame Prinzip ist technisch eine Staatszielbestimmung: Grundrechte und Staatsstrukturprinzipien bleiben eigene Kategorien.
- Nicht mit einem WÖk-Score oder einer automatischen Rechtsverletzungsfeststellung gleichsetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Staatsziele und Verfassungsaufträge“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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