WÖk-Präzisierungsbegriff
Tierschutz und Tierwohl
Tierschutz ist nach Art. 20a GG ein ausdrücklicher staatlicher Schutzauftrag. Tierwohl beschreibt als Wirkungsfeld, wie es einzelnen empfindungsfähigen Tieren tatsächlich ergeht.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Grundbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Art. 20a GG, Staatsziele und Verfassungsaufträge, Grundgesetz.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Art. 20a GG nennt neben den natürlichen Lebensgrundlagen ausdrücklich Tiere. Tierwohl betrifft etwa Haltung, Zucht, Transport, Nutzung, Forschung und Tötung. Es ist deshalb eine eigene WÖk-Prüfperspektive neben Biodiversität und Ökosystemqualität. Eine positive Bilanz in einer Dimension kompensiert vermeidbares schweres Leid nicht automatisch; die konkrete Rechtslage wird getrennt geprüft.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Bei deutschen Anwendungen wird Tierschutz als verfassungsrechtlicher Schutzauftrag und Tierwohl als eigenständiges Wirkungsfeld geführt. Ein Indikator kann eine Fachprüfung auslösen, aber keinen automatischen Rechtsverstoß oder eine Personenwertung feststellen.
Verwendung
Verwendung
Tierschutz und Tierwohl stets zusätzlich zu, nicht als Synonym für Biodiversität behandeln. Keine automatische rechtliche Bewertung aus einem Wirkungswert ableiten.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Biodiversität: Schutz von Arten, Populationen und Ökosystemen.
- Ein Wirkungswert für Tierwohl ist kein automatisches Rechtsgutachten.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Tierschutz und Tierwohl“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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