Amtliche Verwaltungsvorschrift

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)

Die GGO ist die gemeinsame Verwaltungsvorschrift für die Arbeit der Bundesministerien; §§ 43 und 44 regeln zentrale Anforderungen an Gesetzesbegründung und Gesetzesfolgenabschätzung.

Amtliche Verwaltungsvorschrift

Auf einen Blick

  • Einordnung: Amtliche Verwaltungsvorschrift im Bereich Rechtsbegriff.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Gesetzesfolgenabschätzung (GFA), Nachhaltigkeitsprüfung des Bundes, Elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP).

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien strukturiert die Vorbereitung und Zusammenarbeit der Bundesministerien. Für die Folgen- und Nachhaltigkeitsprüfung sind besonders §§ 43 und 44 wichtig. § 43 nennt Anforderungen an die Begründung von Gesetzentwürfen, darunter Zielsetzung und Notwendigkeit, Sachverhalt und Erkenntnisquellen sowie andere Lösungsmöglichkeiten. § 44 definiert Gesetzesfolgen als wesentliche Auswirkungen einschließlich beabsichtigter Wirkungen und unbeabsichtigter Nebenwirkungen, verlangt die Darstellung des Nachhaltigkeitsbezugs und enthält Vorgaben zur späteren Überprüfung.

Die GGO ist eine amtliche Verwaltungsvorschrift und nicht mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, eNAP oder der unabhängigen WÖk-Methodik gleichzusetzen.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

WÖk erkennt die GGO als bestehende Verfahrens- und Prüfarchitektur an. Sie ergänzt die GGO-Fragen objektspezifisch um Problem Review, Goal Review, explizite Kausalpfade, Verteilung und Systemeffekte, Gegenfaktum und Attribution, Omissions/Delivery/Policy Coherence, Optionsvergleich, Reality Check und Nichtkompensation.

Verwendung

Verwendung

GGO, GFA, Nachhaltigkeitsprüfung und eNAP als unterschiedliche Ebenen bezeichnen: GGO = Verwaltungsvorschrift; GFA = Prüfverfahren; Nachhaltigkeitsprüfung = Bestandteil der GFA; eNAP = digitales Werkzeug.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie: nationaler Ziel-, Governance- und Monitoringrahmen.
  • eNAP: digitales Prüfwerkzeug, nicht die Rechts- oder Verfahrensgrundlage.
  • WÖk: unabhängige Ergänzungsarchitektur, keine Bundesverwaltungsvorschrift.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Quellen und Einordnung

Kategorie: Rechtsbegriff

Quellenstatus: Amtliche Verwaltungsvorschrift; aktuelle Fassung über die offizielle Bundesquelle.