Anschlussbegriff
Rechtsextremismus
Rechtsextremismus bezeichnet Ideologien, Bewegungen und Praktiken, die die Gleichwertigkeit aller Menschen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die plurale Gesellschaft ablehnen oder aushöhlen. Typisch sind völkische, nationalistische, rassistische, antisemitische, autoritäre und demokratiefeindliche Muster.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Extremismus, Rassismus, Faschismus.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Aus WÖk-Sicht ist Rechtsextremismus nicht nur eine Meinung am Rand des Spektrums, sondern ein negativer Wirkungsraum: Er schwächt Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Diskursfähigkeit, Minderheitenschutz, institutionelles Vertrauen und gesellschaftliche Resilienz. Er erzeugt Wirkungspotenziale für Angst, Ausschluss, Gewalt, Delegitimierung und autoritäre Normalisierung.
Verwendung
Verwendung
„Rechtsextremismus“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht jede rechte, konservative oder migrationskritische Position ist rechtsextrem. Die Grenze wird dort überschritten, wo Gleichwertigkeit, Grundrechte, Pluralismus, Minderheitenschutz, Gewaltfreiheit oder demokratische Korrektur grundsätzlich infrage gestellt werden.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Rechtsextremismus“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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